Für Bauvorhaben in Velten ist seit dem 1. Oktober 2026 der elektronische Zugang des Landkreises Oberhavel zum Virtuellen Bauamt Brandenburg geöffnet. Die Anträge werden dort digital eingereicht und bearbeitet. Eine Einreichung in Papierform oder per E-Mail ist für die erfassten Verfahren grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
Die Neuregelung betrifft unter anderem Bauanzeigeverfahren, Genehmigungsfreistellungen, vereinfachte und reguläre Baugenehmigungen, Vorbescheide sowie Anträge auf isolierte Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach dem Baugesetzbuch. Damit müssen sich Bauherrschaften und die von ihnen beauftragten Planungs- und Architekturbüros auf eine vollständig digitale Kommunikation mit der Bauaufsicht einstellen.
Die Stadt Velten bleibt bei bestimmten Vorhaben planungsrechtlich beteiligt. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen die Gemeinde über die Voraussetzungen eines Verzichts auf ein Baugenehmigungsverfahren mitentscheidet. Ein Anspruch auf eine solche Genehmigungsfreistellung besteht nach den Angaben des Landes jedoch nicht.
Grundlage für weitere Änderungen ist die neue Brandenburgische Bauordnung, die am 30. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Sie führt unter anderem verbindliche Vorgaben für die Prüfung der Vollständigkeit von Bauunterlagen und neue Verfahrensarten ein. Ab dem 1. Januar 2027 soll unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Genehmigungsfiktion gelten: Wird über einen vollständigen Antrag innerhalb von drei Monaten nicht entschieden, kann die Genehmigung als erteilt gelten. Die Regelung gilt nicht pauschal für jedes Bauvorhaben.
Für die praktische Bearbeitung kommt es daher auf vollständige digitale Unterlagen und die Einhaltung der jeweils geltenden Voraussetzungen an. Der Landkreis Oberhavel muss die neuen Fristen und Abläufe in seiner Bauaufsicht umsetzen. Für Antragstellende bedeutet die Umstellung, dass sie den Verfahrensstand künftig über den digitalen Zugang verfolgen und Rückfragen beziehungsweise Nachforderungen elektronisch bearbeiten müssen.