Gesetzentwurf erreicht parlamentarische Beratung
Der Landtag Brandenburg führt den Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes unter der Drucksache 8/3323. Das Parlament befasste sich mit der Vorlage am 16. September 2026 in erster Lesung.
Am 12. Oktober setzte der Finanzausschuss den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 2027/2028 auf die Tagesordnung einer öffentlichen Sondersitzung. Zur Anhörung waren Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Wirtschafts- und Sozialverbände sowie aus der Wissenschaft vorgesehen.
Inhaltlich standen unter anderem die kommunalen Strukturen, der Ausgleich besonderer Mehrbelastungen und die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs im Mittelpunkt. Ebenfalls beraten wurden Fragen der strukturellen Kreditaufnahme und die Rolle der Investitionsbank des Landes.
Welche Bedeutung das Verfahren für Velten hat
Als amtsfreie Stadt ist Velten unmittelbar von den Regelungen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes betroffen. Änderungen können unter anderem die allgemeinen Schlüsselzuweisungen, investive Zuweisungen sowie Ausgleichsleistungen für übertragene oder zusätzliche kommunale Aufgaben berühren.
Damit gewinnt der Gesetzgebungsprozess für die städtische Finanzplanung ab dem Ausgleichsjahr 2027 an Bedeutung. Relevant sind insbesondere die künftige Verteilungsmechanik, die Ausgestaltung des kommunalen Mehrbelastungsausgleichs und die Frage, wie sich die Regelungen auf Städte mit vergleichbarer Größe und Aufgabenstruktur auswirken.
Verzahnung mit dem Doppelhaushalt 2027/2028
Der Finanzausschuss behandelte am 12. Oktober zugleich das Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 2027/2028. Auf der Tagesordnung standen dabei unter anderem die Kita-Finanzierung, kommunale Strukturen, der Mehrbelastungsausgleich und die Investitionsbank.
Für Velten verbindet sich damit die weitere Entwicklung des Finanzausgleichs mit den haushaltspolitischen Entscheidungen des Landes. Der Ausschusskalender sieht zusätzliche Beratungen am 12. November sowie am 30. November, 3. Dezember und 4. Dezember 2026 vor. Die abschließende parlamentarische Beratung des Doppelhaushalts ist für Dezember vorgesehen.