Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren
Der Landtag Brandenburg befasst sich mit dem Entwurf für ein fortentwickeltes Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Nach der Vorbereitung der weiteren Beratung am 2. September 2026 wurde der Entwurf mit der Drucksachennummer 8/2808 am 30. September im Ausschuss für Inneres und Kommunales öffentlich mündlich beraten.
Vorgesehen sind unter anderem präzisere Aufgabenbeschreibungen für das Land und Erleichterungen für kommunale Aufgabenträger. Der Entwurf sieht außerdem erweiterte Möglichkeiten zur Aufzeichnung von Notrufen in integrierten Regionalleitstellen vor. Auch der datenschutzgerechte Einsatz von Drohnen und anderen unbemannten Einsatzmitteln soll gesetzlich berücksichtigt werden.
Weitere Regelungen betreffen gemeinsame Werkfeuerwehren und gemeinsame Ortswehrführungen. Betriebsfeuerwehren sollen rechtssicherer zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren eingesetzt werden können. Ergänzend enthält der Entwurf Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz in Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie Präzisierungen zu Dienstpflichten und zum Verhältnis haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Mögliche Bedeutung für Velten
Als amtsfreie Stadt trägt Velten örtliche Aufgaben im Brandschutz. Deshalb können Änderungen bei den organisatorischen Möglichkeiten unmittelbar für die kommunale Feuerwehrstruktur relevant werden. Denkbar ist etwa, dass Kooperationen bei Führungsstrukturen oder mit Betriebsfeuerwehren am Industrie- und Gewerbestandort leichter umgesetzt werden können.
Auch der geplante rechtliche Rahmen für Drohnen könnte die Einsatzpraxis berühren. Solche Systeme können bei Lageerkundung, Suche, Dokumentation und Einsatzführung eingesetzt werden. Für die kommunale Umsetzung wären zugleich Fragen der Beschaffung, Ausbildung, Datenschutzanforderungen und Einsatzplanung zu berücksichtigen.
Die vorgesehenen Bestimmungen für Kinder- und Jugendfeuerwehren könnten zusätzliche Schutz- und Meldeanforderungen mit sich bringen. Welche konkreten organisatorischen Folgen sich daraus für die Stadt, die Feuerwehrführung und den Landkreis Oberhavel ergeben, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren und dem endgültigen Gesetzestext ab.
Der Entwurf ist damit noch nicht mit einer geltenden Rechtsänderung gleichzusetzen. Für Velten bleibt insbesondere die weitere Beratung mit möglichen Änderungen am Gesetzentwurf von Bedeutung.