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Redaktionelle Grafik zu den geplanten neuen Regeln für Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg mit Symbolen für Gesetzgebung, Feuerwehr, Leitstelle und Drohneneinsatz.
Der Brandenburger Innen- und Kommunalausschuss berät über eine Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Der Innen- und Kommunalausschuss des Brandenburger Landtags hat am 30. September 2026 über eine Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beraten. Geplant sind unter anderem präzisere Landesaufgaben, neue Vorgaben für Notrufaufzeichnungen sowie rechtliche Grundlagen für den datenschutzkonformen Einsatz von Drohnen. Für Velten könnte der Gesetzentwurf insbesondere im Feuerwehr- und Bevölkerungsschutz relevant werden.

Im Brandenburger Landtag ist die geplante Fortentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in die Anhörungsphase eingetreten. Der Innen- und Kommunalausschuss führte dazu am 30. September 2026 eine öffentliche Anhörung durch. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Landesregierung aus der Drucksache 8/2808 vom 13. Mai 2026.

Mit der Novelle sollen die Aufgaben des Landes im Brand- und Katastrophenschutz genauer gefasst werden. Außerdem sieht der Entwurf Änderungen bei der Arbeit des Landesbeirats für Brand- und Katastrophenschutz vor. Für Träger integrierter Regionalleitstellen sollen erweiterte Möglichkeiten zur Aufzeichnung von Notrufen geschaffen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Einsatz unbemannter Systeme. Der Gesetzentwurf soll einen datenschutzkonformen Einsatz von Drohnen und anderen technischen Einsatzmitteln ermöglichen. Damit könnten digitale Lagebilder und die Dokumentation von Einsatzsituationen im Bevölkerungsschutz rechtlich klarer geregelt werden.

Relevanz für Feuerwehr und Gefahrenabwehr in Velten

Als kommunale Aufgabenträgerin im Feuerwehr- und Brandschutzbereich ist die Stadt Velten von den landesrechtlichen Rahmenbedingungen betroffen. Die geplanten Regelungen können deshalb für die Freiwillige Feuerwehr, örtliche Einsatzabläufe und die Zusammenarbeit mit Leitstellen von Bedeutung sein.

Besonders der mögliche Einsatz von Drohnen könnte bei der Erkundung von Schadenslagen oder bei der Einsatzdokumentation eine Rolle spielen. Dafür wären in der Praxis technische Ausstattung, geeignete Schulungen sowie datenschutzrechtliche und organisatorische Konzepte zu berücksichtigen. Welche konkreten Anforderungen sich daraus für Kommunen ergeben, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und der späteren Ausgestaltung der Regelungen ab.

Die Ausschussanhörung ist ein weiterer parlamentarischer Schritt auf dem Weg zur möglichen Gesetzesänderung. Im weiteren Verfahren stehen insbesondere die Auswertung der Stellungnahmen, die Beratung im Ausschuss und eine mögliche Beschlussempfehlung an.