Zum Inhalt
Redaktionelle Grafik zu neuen Vergaberegeln, Verwaltungsmodernisierung, Investitionsbank und kommunalem Finanzausgleich in Brandenburg.
Neue Regeln und Programme sollen Vergaben vereinfachen, die Verwaltung modernisieren und kommunale Investitionen stärken.
Die Brandenburger Landesregierung hat mehrere finanz- und verwaltungspolitische Vorhaben auf den Weg gebracht. Dazu gehören ein neues Best-Bieter-Prinzip bei Vergaben, das Programm IMPULS zur Modernisierung der Landesverwaltung und eine geplante vollständige Übernahme der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Auch beim kommunalen Finanzausgleich wurden Eckpunkte bis 2029 vereinbart.

Neues Verfahren bei öffentlichen Vergaben

Bei Vergaben des Landes und der Kommunen sollen bestimmte Eignungsnachweise künftig grundsätzlich erst von den Unternehmen eingereicht werden, die für den Zuschlag in Betracht kommen. Die Landesregierung hat dieses Best-Bieter-Prinzip am 25. August 2026 eingeführt.

Dazu wurde die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung angepasst. Nach Angaben des Finanzministeriums gilt die Neuregelung unmittelbar. Sie soll den Prüfaufwand in Vergabeverfahren verringern und insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang erleichtern.

Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit den von den Koalitionsfraktionen angekündigten Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau.

Programm IMPULS sieht Einsparungen und neue Spielräume vor

Ebenfalls am 25. August beschloss das Kabinett das Programm „IMPULS – Programm für eine zukunftsfähige Landesverwaltung“. Es soll die Landesverwaltung angesichts des demografischen Wandels, der Digitalisierung und angespannter öffentlicher Finanzen strukturell weiterentwickeln.

Vorgesehen ist unter anderem, die Personalausgaben in nicht prioritären Bereichen bis 2029 um fünf Prozent zu reduzieren. Das entspricht nach Angaben des Finanzministeriums 703 Stellen und einer schrittweisen Entlastung von rund 68,6 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2026.

Für die Kommunen enthält das Programm Pläne für einen revolvierenden Investitionsfonds und eine Öffnung des kommunalen Haushaltsrechts. Außerdem sollen investive Schlüsselzuweisungen künftig auch für Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden können.

Land will Investitionsbank vollständig übernehmen

Brandenburg plant, die bislang von der NRW.BANK gehaltenen 50 Prozent der Anteile an der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu erwerben. Der Kaufpreis soll rund 170 Millionen Euro betragen. Die Zustimmung des Landtages steht noch aus.

Nach dem geplanten Erwerb soll das Eigenkapital der ILB in den Jahren 2027 und 2028 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht werden. Die Bank soll stärker als Förder- und Investitionsbank des Landes für Infrastruktur, Bildung, Wohnungsbau, Innovation, Gesundheit und Wirtschaftsentwicklung eingesetzt werden.

Nach Angaben des Finanzministeriums könnten dadurch zusätzliche Instrumente wie Kredite und Bürgschaften ermöglicht werden. Konkrete Programme und Konditionen für Kommunen sind bislang noch nicht abschließend festgelegt.

Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich bis 2029

Land und kommunale Spitzenverbände verständigten sich am 8. Juli 2026 auf Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich der Jahre 2027 bis 2029. Die Verbundquote soll in diesem Zeitraum bei 22,43 Prozent bleiben.

Nach der zugrunde liegenden Steuerschätzung soll die Verbundmasse bis 2029 auf mehr als drei Milliarden Euro steigen. Zudem ist vorgesehen, die investiven Schlüsselzuweisungen auf sieben Prozent anzuheben und dauerhaft festzuschreiben.

Teil der Vereinbarung ist außerdem ein kommunaler Investitionsfonds mit zinsverbilligten Krediten von etwa einem Prozent. Damit sollen kommunale Investitionen über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden.