Zum Inhalt
CDU Stadtverband Velten – Brandenburg & Landespolitik
Der Brandenburger Landtag hat die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten neu geregelt. Die Änderungen gelten auch für kommunale Beamte und können damit Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Velten haben. Zugleich liegt ein Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen und zur Modernisierung der Landesverwaltung vor.

Neue Vorgaben für kommunale Beamte

Der Landtag Brandenburg hat am 14. Oktober 2026 das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz wurde am 15. Oktober ausgefertigt und verkündet. Sein Geltungsbereich umfasst ausdrücklich auch Beamtinnen und Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Vorgesehen ist unter anderem eine rückwirkende Neufestsetzung bestimmter Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2026. Die konkreten Anpassungen richten sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe. Für die Stadt Velten bedeutet die Regelung, dass die Besoldung kommunaler Beamter sowie damit verbundene Nachzahlungen und Versorgungsaufwendungen in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden müssen.

Eine weitere Änderung betrifft die regelmäßige Wochenarbeitszeit. Sie soll für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen ab dem 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunden steigen. Damit entsteht für die kommunale Personalplanung zusätzlicher organisatorischer Anpassungsbedarf.

Gesetzentwurf soll Kommunen von Bürokratie entlasten

Die Landesregierung hat am 29. September 2026 den Entwurf für ein Mantelgesetz zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung beschlossen. Am 14. Oktober wurde die Vorlage in den Landtag eingebracht und an den Sonderausschuss für Bürokratieabbau überwiesen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft damit weiter.

Der Entwurf sieht mehrere Erleichterungen für Kommunen vor. Dazu gehören die Abschaffung des kommunalen Gesamtabschlusses, vereinfachte Anforderungen an Mitgliederverzeichnisse von Gewässerunterhaltungsverbänden und der Wegfall ihrer verpflichtenden Veröffentlichung im Amtsblatt. Außerdem sollen verpflichtende Naturschutzbeiräte bei den obersten und unteren Naturschutzbehörden entfallen.

Vorgesehen sind darüber hinaus mehrere Genehmigungsfiktionen. Sie können Verwaltungsverfahren beschleunigen, setzen aber zugleich vollständige Anträge, klar geregelte Zuständigkeiten und eine verlässliche Fristenkontrolle voraus. Für Velten könnten sich daraus Änderungen bei internen Abläufen sowie bei kommunalen Satzungen, Dienstanweisungen und Beteiligungsverfahren ergeben.

Der Sonderausschuss befasste sich am 15. Oktober 2026 mit dem weiteren Verfahren. Im Mittelpunkt der nächsten Beratungen stehen insbesondere die angekündigte Anhörung und die konkrete Ausgestaltung der Genehmigungsfiktionen.

Beitrag teilen© fellux · QUVENTY SOCIAL