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Infografik zu geplanten Finanz- und Fördervorhaben für Brandenburgs Kommunen mit Angaben zum kommunalen Finanzausgleich, zum Zukunftspaket Brandenburg und zu Fristen für Städtebau- und Feuerwehrförderung.
Geplante Finanzreformen, Fördermittel und Antragsfristen für Brandenburgs Kommunen im Überblick.
Für Brandenburgs Kommunen zeichnen sich ab 2027 neue finanzielle und investive Spielräume ab. Am 16. September 2026 brachte die Landesregierung mehrere kommunal relevante Gesetzentwürfe in den Landtag ein. Zugleich laufen Fristen für Städtebauförderung und Feuerwehrförderung, die auch für Velten von Bedeutung sein können.

Reform des kommunalen Finanzausgleichs

Land und kommunale Spitzenverbände hatten sich bereits am 8. Juli 2026 auf Eckpunkte für die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs verständigt. Am 16. September wurde dazu das Zehnte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes in den Landtag eingebracht. Die geplanten Änderungen sind damit noch nicht geltendes Recht.

Vorgesehen ist, die Verbundquote in den Ausgleichsjahren 2027 bis 2029 bei 22,43 Prozent fortzuschreiben. Außerdem soll der Anteil der investiven Schlüsselzuweisungen auf sieben Prozent steigen. Geplant ist zudem ein kommunaler Investitionsfonds bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg mit zinsverbilligten Darlehen von einem Prozent pro Jahr. Das Fondsvolumen soll bis 2029 nahezu 500 Millionen Euro erreichen; jährlich sind mindestens 160 Millionen Euro an Krediten vorgesehen.

Für Velten können die Regelungen bei künftigen Investitionsentscheidungen der Stadt eine Rolle spielen. Maßgeblich werden dabei die endgültige gesetzliche Ausgestaltung sowie die Berechnung der jeweiligen kommunalen Zuweisungen und die Bedingungen für eine Kreditaufnahme sein.

Landeshaushalt und Digitalisierungsgesetz eingebracht

Ebenfalls am 16. September 2026 legte die Landesregierung dem Landtag den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2027/2028 und das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz vor. Hinzu kommen der Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes.

Der Entwurf zum E-Government-Gesetz wurde an den Ausschuss für Recht und Digitalisierung überwiesen. Mit dem weiteren parlamentarischen Verfahren wird sich zeigen, welche Anforderungen sich daraus für kommunale digitale Verwaltungsangebote ergeben. Der Landeshaushalt bildet zugleich den finanziellen Rahmen für zahlreiche Förder- und Unterstützungsleistungen des Landes.

Zukunftspaket Brandenburg: Antragstellung über die ILB

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt Kommunen die Antragstellung für ihr Budget aus dem Zukunftspaket Brandenburg über das ILB-Kundenportal zur Verfügung. Die Antragsunterlagen und Ausfüllhinweise wurden 2026 aktualisiert.

Das Programm umfasst unter anderem Investitionen in Bevölkerungsschutz, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, kommunale Einrichtungen, Digitalisierung, Krankenhäuser und Pflege. Nach Angaben der ILB stehen aus dem kommunalen Anteil insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro für Investitionen etwa in Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz, innere Sicherheit, Bildung und Sport bereit. Weitere Mittel sind für Digitalisierung und medizinische Versorgung vorgesehen.

Fristen für Städtebau und Feuerwehr

Für das Programmjahr 2027 endet die Antragsfrist der Städtebauförderung am 30. Oktober 2026. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Brandenburg. Förderfähig sind unter anderem Vorhaben zur Entwicklung von Stadt- und Ortszentren sowie zur nachhaltigen Stadtentwicklung.

Auch bei der Feuerwehrförderung läuft derzeit ein Antragsfenster. Nach der Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie können Anträge für mehrere Förderbereiche vom 1. September bis zum 30. November 2026 eingereicht werden. Dazu zählen unter anderem technische Ausstattung, Nachwuchsgewinnung, Brandschutzerziehung und bestimmte Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz. Für Einsatzfahrzeuge gilt ein gesondertes Antragsfenster vom 1. Januar bis zum 31. März des jeweiligen Haushaltsjahres.