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Redaktionelle Infografik zur Förderung kommunaler Starkregenvorsorge in Brandenburg mit Angaben zu Zuschusshöhe, förderfähigen Kostenrahmen und Geltungszeitraum.
Das Land Brandenburg fördert kommunale Maßnahmen zur Vorsorge gegen Starkregen mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent.
Kommunen in Brandenburg können für Maßnahmen zur Vorsorge gegen Starkregen Landesmittel beantragen. Das Förderprogramm ist damit auch für Velten relevant: Bezuschusst werden unter anderem Gefahrenanalysen, Handlungskonzepte sowie bauliche und technische Schutzmaßnahmen.

Förderung für Starkregenvorsorge

Das Land Brandenburg unterstützt Städte und Gemeinden bei der Anpassung an Starkregenereignisse. Grundlage ist die aktuelle Richtlinie zur Förderung der Klimaanpassung im Bereich Starkregenvorsorge, die seit dem 4. März 2026 gilt und bis zum 31. Dezember 2027 befristet ist.

Gefördert werden können kommunale Handlungskonzepte, bauliche und technische Maßnahmen zur Verringerung von Starkregengefahren sowie Vorhaben zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer. Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Für diesen Förderbereich ist eine fortlaufende Antragstellung vorgesehen.

Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Für Handlungskonzepte gilt ein Kostenrahmen von 20.000 bis 200.000 Euro. Bauliche und technische Vorhaben können bei Gesamtausgaben zwischen 20.000 Euro und zwei Millionen Euro berücksichtigt werden.

Für Velten eröffnet das grundsätzlich die Möglichkeit, zunächst eine kommunale Starkregen- oder Gefahrenanalyse zu erstellen. Darauf aufbauend könnten besonders gefährdete Straßen, Plätze oder Siedlungsbereiche untersucht und geeignete Maßnahmen priorisiert werden. In Betracht kommen beispielsweise Rückhalte-, Ableitungs- und Versickerungslösungen oder technische Schutzmaßnahmen an kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen.

Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, hängt von seiner Ausgestaltung, der technischen Begründung und den jeweils zuwendungsfähigen Kosten ab. Auch beihilfe- und haushaltsrechtliche Voraussetzungen sind zu berücksichtigen. Maßnahmen, die bereits einer kommunalen Pflicht zur Abwasserbeseitigung zuzurechnen sind, können von der Förderung ausgeschlossen sein.

Für die Stadt verbleiben trotz des möglichen Zuschusses Eigenmittel und gegebenenfalls nicht förderfähige Ausgaben. Hinzu kommen Anforderungen an Planung, Vergabe, Dokumentation und Nachweis. Vor einer Antragstellung wäre daher zu prüfen, welche Starkregengefahren für Velten bereits untersucht wurden und ob ein Konzept oder eine konkrete bauliche Maßnahme den sinnvolleren ersten Schritt bildet.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Landesmittel können jedoch dazu beitragen, Vorsorgeplanungen und daraus abgeleitete Investitionen mit einem begrenzten kommunalen Eigenanteil vorzubereiten.