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Redaktionelle Infografik zu zwei Beschlüssen der Landesregierung Brandenburg: dem seit 25. August 2026 geltenden Best-Bieter-Prinzip und dem Verwaltungsprogramm IMPULS mit acht Maßnahmenpaketen, 14.062 Stellen in nicht prioritären Bereichen, 68,7 Millionen Euro weniger Zuschussbedarf für Personalausgaben bis 2029 und 465 kw-Vermerken.
Brandenburg verbindet das Best-Bieter-Prinzip mit dem Verwaltungsprogramm IMPULS.
Die Landesregierung Brandenburg hat zwei neue Vorhaben zur Vereinfachung öffentlicher Vergaben und zur Modernisierung der Landesverwaltung beschlossen. Das Best-Bieter-Prinzip soll Unternehmen und Kommunen bei Vergabeverfahren entlasten. Das Programm IMPULS verbindet Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung mit Vorgaben zur langfristigen Konsolidierung der Personalausgaben.

Weniger Prüfaufwand bei öffentlichen Vergaben

Seit dem 25. August 2026 gilt in Brandenburg das sogenannte Best-Bieter-Prinzip. Dafür wurden die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung sowie die kommunale Haushalts- und Kassenverordnung angepasst. Die kommunale Regelung ist am selben Tag in Kraft getreten.

Nach dem neuen Verfahren sollen Eignungsnachweise grundsätzlich erst von den Unternehmen verlangt werden, die für den Zuschlag tatsächlich in Betracht kommen. Die Regelung betrifft sowohl die Landesverwaltung als auch die Kommunen.

Die Landesregierung erwartet davon eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie einen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Für kommunale Auftraggeber soll sich zugleich der Prüf- und Dokumentationsaufwand verringern.

Programm IMPULS für die Landesverwaltung

Das Kabinett hat ebenfalls am 25. August 2026 das Programm „IMPULS – Programm für eine zukunftsfähige Landesverwaltung“ beschlossen. Es soll die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung mit strukturellen Anpassungen und einer langfristigen Konsolidierung verbinden.

Grundlage sind acht Maßnahmenpakete, die der Landtag im März 2026 mit dem Beschluss „Entschlossenes Handeln für stabile Landesfinanzen“ verabschiedet hatte. Nach Angaben der Landesregierung bildet die Personalkonsolidierung dabei einen wichtigen Bestandteil des Programms.

Als Ausgangsbasis nennt die Landesregierung 14.062 Stellen in nicht prioritären Bereichen. Bis 2029 soll der Zuschussbedarf für Personalausgaben gegenüber 2026 um rund 68,7 Millionen Euro sinken. Vorgesehen sind außerdem 465 sogenannte kw-Vermerke sowie weitere Kürzungen bei den Personalbudgets.

Mit dem Kabinettsbeschluss sind nach offizieller Darstellung noch keine konkreten fachlichen oder organisatorischen Einzelentscheidungen verbunden. Welche praktischen Folgen sich für einzelne Behörden und Verwaltungsbereiche ergeben, soll sich daher erst im weiteren Umsetzungsprozess zeigen.