Langfristiger Finanzierungsrahmen für Kommunen
Das Land Brandenburg hat am 26. September 2026 die FAQ zum Zukunftspaket mit weiteren Umsetzungshinweisen veröffentlicht beziehungsweise fortgeschrieben. Insgesamt stehen dem Land aus dem Sondervermögen rund 2,999 Milliarden Euro zur Verfügung.
Nach den Landesangaben sollen Gemeinden und Gemeindeverbände nach Abzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung 60 Prozent der verbleibenden Mittel eigenverantwortlich einsetzen können. Dafür ist ein Gesamtbetrag von rund 1,49952 Milliarden Euro vorgesehen. Für kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und die Verbandsgemeinde weist das Land zusammen rund 1,049664 Milliarden Euro aus.
Der Finanzierungszeitraum erstreckt sich von 2025 bis 2042. Investitionsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember 2036 benannt und grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen sowie vollständig abgenommen werden.
Eine wichtige Zwischenfrist betrifft die Ausgaben: Mindestens die Hälfte der kommunalen Mittel soll bis zum 31. Dezember 2029 verausgabt sein. Mittelabrufe sind grundsätzlich quartalsweise möglich; der erste Abruf war zum Ende des ersten Quartals 2026 vorgesehen.
Für Velten eröffnet die Regelung damit einen langfristigen Rahmen für kommunale Investitionen. In Betracht kommen je nach Förderfähigkeit beispielsweise Infrastruktur, Digitalisierung, kommunale Gebäude oder weitere investive Vorhaben. Die Landesvorgaben ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen außerdem die Finanzierung von Kofinanzierungsanteilen anderer Bundesprogramme. Eine Kombination mit EU-Mitteln ist möglich, sofern Förderbedingungen und Regeln gegen Doppelförderung eingehalten werden.
Für die kommunale Planung gewinnt damit insbesondere die Priorisierung von Projekten bis 2029 an Bedeutung. Die Stadt kann das Instrument zudem bei der Vorbereitung größerer Vorhaben berücksichtigen, bei denen weitere Förderprogramme einen Eigenanteil verlangen.
Zuschüsse für Sicherheitspartnerschaften
Kommunen können 2026 Fördermittel für ihre Sicherheitspartnerschaften bei der Drittmittelstelle der Hochschule der Polizei Brandenburg beantragen. Das Innenministerium stellt dafür Lottomittel bereit und übernimmt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gefördert werden können weiterführende Ausstattungs- und Schulungsbedarfe. Die Förderung wird nach den veröffentlichten Angaben im Ermessen bewilligt; ein Anspruch auf die Lottomittel besteht nicht. Für Velten kommt damit grundsätzlich eine Unterstützung kommunaler Ausrüstung oder Qualifizierungsmaßnahmen in Betracht, sofern die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Auszahlung muss spätestens bis Mitte Dezember 2026 angefordert werden. Für die Stadt ergibt sich daraus ein zeitlich begrenztes Prüf- und Planungsfenster, insbesondere mit Blick auf einen möglichen Eigenanteil von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.