Mehr Mittel im kommunalen Finanzausgleich geplant
Das Brandenburger Kabinett beschloss den Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 am 1. September 2026. Am 16. September überwies der Landtag den Haushaltsentwurf, das Haushaltsbegleitgesetz und den Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Nach den vorgelegten Planungen soll die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen von rund 2,652 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf etwa 2,9 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 steigen. Außerdem sind jährlich mindestens 160 Millionen Euro an zinsverbilligten kommunalen Krediten über die Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgesehen. Der Zinssatz soll bei einem Prozent liegen.
Der Entwurf sieht darüber hinaus Investitionen in Straßen und Radwege, die Fortführung des öffentlichen Nahverkehrs auf dem bisherigen Niveau sowie eine stärkere Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus und der Städtebauförderung vor. Für Velten könnten sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen etwa in Schulen, Feuerwehr, Verkehrswege, Energie oder die Digitalisierung ergeben. Wie hoch die tatsächlichen Zuweisungen der Stadt ausfallen, hängt unter anderem von Einwohnerzahl, Steuerkraft und der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.
Eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ist für den 12. Oktober 2026 vorgesehen.
Neuordnung der Kita-Finanzierung im parlamentarischen Verfahren
Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der gesetzlichen Kita-Finanzierung wurde am 3. September 2026 im Bildungsausschuss öffentlich angehört. Die geplante Reform soll die Finanzbeziehungen zwischen Land, Kommunen und Trägern neu ordnen und die Verwaltungsabläufe transparenter sowie stärker digital ausrichten.
Für Velten können insbesondere die Finanzierung von Kindertagesstätten und Horten, die Verteilung der Landesmittel und mögliche zusätzliche Verwaltungsanforderungen relevant werden. Die Reform steht auch im Zusammenhang mit dem seit 1. August 2026 geltenden bundesrechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Eine weitere Anhörung im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz ist für den 12. Oktober angesetzt.
Lottomittel für 2027 ab November beantragbar
Für das Förderjahr 2027 nimmt das Infrastrukturministerium ab dem 1. November 2026 Anträge auf Lottomittel entgegen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen. Unterstützt werden können kleinere gemeinwohlorientierte Vorhaben, etwa zur Verkehrssicherheit, Stadtentwicklung, CO₂-Minderung, kulturellen und sozialen Teilhabe oder zur Förderung des Ehrenamts.
Die beantragte Zuwendung darf höchstens 30.000 Euro betragen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Projekte, für die andere Programme des Ministeriums nicht greifen. Für Velten kommen damit beispielsweise kleinere Maßnahmen im öffentlichen Raum oder lokale Vorhaben von Vereinen und Initiativen in Betracht.
Frist für Städtebauförderung 2027
Anträge für die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ müssen bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden. Kommunen und interkommunale Kooperationen können Anträge stellen.
Bei Erstanträgen werden unter anderem ein integriertes Stadtentwicklungskonzept und ein Eckpunktepapier verlangt. Folgeanträge müssen unter anderem Finanzierungsübersichten, Vorhabenlisten sowie Angaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung enthalten. Je nach Vorhaben können Bundes- und Landesmittel bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.