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Redaktionelle Infografik zu Brandenburgs kommunalrelevanten Haushaltsschwerpunkten und Förderprogrammen mit Angaben zu Breitbandmitteln, Antragsterminen und Förderhöhen.
Brandenburg plant neue kommunalrelevante Schwerpunkte bei Haushalt, Finanzausgleich und Förderprogrammen.
Brandenburg hat mehrere Vorhaben mit Bedeutung für die Kommunen auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen der Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028, die Vorbereitung des kommunalen Finanzausgleichs für 2027 sowie neue Fördermöglichkeiten für Städtebau und kleinere Infrastrukturprojekte. Für Velten ergeben sich daraus mehrere Termine und Prüfaufträge.

Haushaltsentwurf mit Förderansätzen für Kommunen

Das Brandenburger Kabinett hat am 1. September 2026 den Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem die Fortführung der Bestellung des öffentlichen Personennahverkehrs, weitere Investitionen in Straßen und Radwege sowie eine Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau.

Der Entwurf sieht außerdem eine Fortsetzung und Verstärkung der Städtebauförderung vor. Für den Breitbandausbau sind Landesmittel in Höhe von 24,1 Millionen Euro für 2027 und 38,2 Millionen Euro für 2028 eingeplant. Das Kommunal-Kreditprogramm soll unter anderem für kommunale Medizinische Versorgungszentren und Hitzeschutzmaßnahmen geöffnet werden. Die Ansätze stehen noch unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens und der abschließenden Haushaltsbeschlüsse.

Für Velten sind insbesondere die Bereiche Nahverkehr, Radverkehr, Städtebau, Digitalisierung, Wohnungsbau und Klimaanpassung von Bedeutung. Kommunale Vorhaben können daraufhin geprüft und für kommende Förderverfahren vorbereitet werden.

Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich 2027 veröffentlicht

Das Finanzministerium Brandenburg hat das Endgutachten zur finanzwissenschaftlichen Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs für das Ausgleichsjahr 2027 veröffentlicht. Untersucht werden unter anderem die Verbundquote, die Verteilung der Finanzausgleichsmittel, die Hauptansatzstaffel sowie die investive Schlüsselmasse und die befristete Schlüsselzuweisung Plus.

Das Gutachten enthält Empfehlungen, verändert das geltende Recht jedoch noch nicht. Als nächster Schritt ist eine Beratung im Beirat für den kommunalen Finanzausgleich vorgesehen. Eine spätere Anpassung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes könnte die Einnahmestruktur der Kommunen ab 2027 beeinflussen.

Städtebauförderung: Antragstermin am 30. Oktober

Für das Programmjahr 2027 müssen Anträge für neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen und Folgeanträge bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden. Förderfähig sind unter anderem Vorhaben in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Für neue Fördergebiete werden unter anderem ein integriertes Stadtentwicklungskonzept und ein Eckpunktepapier verlangt. Folgeanträge müssen unter anderem Finanzierungsübersichten, Vorhabenlisten sowie Angaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung enthalten. In bestimmten Fällen können Bundes- und Landesmittel bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken.

Lottomittel für kleinere Projekte ab November

Das Infrastrukturministerium nimmt Anträge für Lottomittel des Jahres 2027 ab dem 1. November 2026 entgegen. Auch Kommunen können antragsberechtigt sein. Unterstützt werden können kleinteilige, gemeinwohlorientierte Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung, sofern sie im besonderen Landesinteresse liegen und nicht über andere Förderprogramme finanziert werden können.

Die beantragte Zuwendung darf höchstens 30.000 Euro betragen. Regelmäßig wiederkehrende Miet- und Betriebsausgaben sowie bestimmte laufende Personalausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Damit kommt das Programm insbesondere für klar abgegrenzte Einzelvorhaben mit begrenztem Finanzbedarf in Betracht.