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Redaktionelle Infografik zu den neuen GRW-I-Regeln für kommunale Infrastruktur und zur Antragstellung für Lottomittel 2027 ab dem 1. November 2026 mit einem Höchstbetrag von 30.000 Euro.
Neue Fördermöglichkeiten für Infrastruktur und kleinere gemeinwohlorientierte Projekte: Die Lottomittel-Antragstellung für 2027 beginnt am 1. November 2026.
Brandenburg hat die Regeln für die GRW-Förderung neu gefasst und damit auch die Unterstützung wirtschaftsnaher kommunaler Infrastruktur aktualisiert. Davon können Kommunen im Regionalen Wachstumskern O-H-V profitieren. Zudem startet am 1. November 2026 die Antragstellung für Lottomittel des Förderjahres 2027.

Neue GRW-Regeln für kommunale Infrastruktur

Brandenburg hat am 16. September 2026 die Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ neu geregelt. Neben der Förderung von Unternehmen gilt nun auch eine neu gefasste Richtlinie für wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur, kurz GRW-I.

Kommunen und Landkreise können damit Zuschüsse für Investitionen beantragen, die wirtschaftliche Standorte stärken. Nach Angaben der Landesregierung kommen unter anderem der Ausbau von Flächen und Infrastrukturen sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb von Grundstücken als Fördergegenstände in Betracht. Die Verfahren sollen zugleich stärker mit der Wirtschaftsförderung verzahnt und bürokratische Abläufe reduziert werden.

Für Velten ist die Neuregelung wegen der Zugehörigkeit zum Regionalen Wachstumskern O-H-V und der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen von Bedeutung. Anknüpfungspunkte könnten insbesondere bei der Erschließung von Standorten, bei wirtschaftsbezogenen Infrastrukturmaßnahmen oder bei gemeinsamen Vorhaben mit Oranienburg und Hennigsdorf liegen.

Eine Förderung ergibt sich daraus nicht automatisch. Maßgeblich sind unter anderem der konkrete Projektzweck, die geltende Fördergebietskulisse sowie beihilfe- und haushaltsrechtliche Voraussetzungen. Für die weitere Prüfung sind die Investitions- und Landesbank Brandenburg sowie die Wirtschaftsförderung Brandenburg einzubeziehen.

Lottomittel für kleinere Vorhaben ab November

Für das Förderjahr 2027 nimmt das Infrastrukturministerium ab dem 1. November 2026 wieder Anträge auf Lottomittel entgegen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Vereine, Stiftungen, Initiativen und Unternehmen. Für das Jahr 2026 können keine weiteren Anträge eingereicht werden.

Gefördert werden kleinteilige, gemeinwohlorientierte Projekte in Bereichen wie Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung. Dazu zählen beispielsweise Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit, zur Verringerung von CO₂-Emissionen sowie zur Förderung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts. Die beantragte Zuwendung darf höchstens 30.000 Euro betragen.

Für Velten und örtliche Organisationen kann die neue Antragsrunde insbesondere bei kleineren Projekten zur Quartiersentwicklung, zum Klimaschutz oder zur Verkehrssicherheit relevant sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben im besonderen Landesinteresse liegt und nicht bereits über ein anderes Förderprogramm des Infrastrukturministeriums finanziert werden kann. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.