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CDU Stadtverband Velten – Brandenburg & Landespolitik
Ein Gesetzentwurf der Landesregierung könnte die Verwaltungs- und Prüfungsanforderungen für Brandenburgs Kommunen verändern. Vorgesehen ist unter anderem, die Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses aufzuheben. Der Entwurf wurde am 14. Oktober 2026 erstmals im Landtag beraten und an den Sonderausschuss Bürokratieabbau überwiesen.

Geplante Änderungen für Kommunen

Der Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung wurde am 30. September 2026 in den Landtag eingebracht. In erster Lesung befassten sich die Abgeordneten am 14. Oktober mit der Vorlage. Anschließend wurde sie zur weiteren Beratung an den Sonderausschuss Bürokratieabbau überwiesen.

Für die kommunale Ebene sieht der Entwurf eine Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung vor. Der bisherige Paragraf zum kommunalen Gesamtabschluss soll entfallen. Gemeinden müssten dann grundsätzlich keinen gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtabschluss und keinen darauf bezogenen Konsolidierungsbericht mehr erstellen. Damit verbunden sind Anpassungen bei Beteiligungsrechten, Rechnungsprüfung und kommunaler Berichterstattung.

Die geplante Regelung würde auch für Velten gelten, sofern sie in dieser Form beschlossen wird. Welche konkreten finanziellen oder organisatorischen Auswirkungen sich für die Stadt ergeben, hängt unter anderem davon ab, ob und in welchem Umfang sie bislang entsprechende Abschlüsse erstellt oder externe Leistungen dafür genutzt hat.

Weitere Änderungen im Gesetzentwurf

Bei Geldanlagen soll künftig ausdrücklich die ausreichende Sicherheit als maßgebliches Kriterium festgeschrieben werden. Außerdem enthält die Vorlage eine Änderung des Brandenburgischen Mobilitätsgesetzes. Der bislang vorgesehene zweijährliche Fortschrittsbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes soll entfallen.

Die Mobilitätsänderung begründet keine neue konkrete Verkehrspflicht für Velten. Sie würde jedoch ein regelmäßiges landesweites Berichtsinstrument zur Umsetzung der Mobilitätsziele abschaffen.

Parlamentarisches Verfahren

Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen und daher noch kein geltendes Recht. Eine Beratung des Sonderausschusses über das weitere Verfahren und eine mögliche Anhörung war für den 15. Oktober 2026 vorgesehen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können sich die vorgeschlagenen Regelungen noch verändern.