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Infografik zu den Fristen, Fördersummen und Finanzierungsanteilen des Zukunftspakets Brandenburg und der Städtebauförderung 2027.
Zukunftspaket und Städtebauförderung: Brandenburg konkretisiert Fristen, Mittelabrufe und Finanzierungsregeln.
Das Land Brandenburg hat die Regeln für die kommunale Umsetzung des Zukunftspakets konkretisiert. Die neuen Hinweise betreffen unter anderem Mittelabrufe, Förderfähigkeit und Umsetzungsfristen und sind damit auch für Velten relevant. Zusätzlich läuft für die Städtebauförderung 2027 eine kurze Antragsfrist bis zum 30. Oktober 2026.

Neue Regeln für kommunale Zukunftspaket-Mittel

Mit einem am 26. September 2026 veröffentlichten FAQ erläutert Brandenburg die praktische Umsetzung des Zukunftspakets. Für Gemeinden und Gemeindeverbände sind aus dem Landesanteil insgesamt 1,49952 Milliarden Euro vorgesehen. Die kommunalen Budgets werden nach den Vorgaben des Zukunftspaket-Brandenburg-Gesetzes verteilt.

Kommunen können ihre Mittel grundsätzlich vollständig in einer Summe abrufen. Vorgesehen ist jedoch ein Abruf nach dem tatsächlichen Bedarf, der regelmäßig quartalsweise erfolgen soll. Nicht verbrauchte Beträge müssen dabei berücksichtigt werden. Bei Überzahlungen können Rückforderungen und Zinsen entstehen. Ein Abruf kann bis zum letzten Tag des jeweiligen Quartals eingereicht werden.

Für die zeitliche Planung gelten lange, aber verbindliche Fristen: Mindestens die Hälfte der kommunalen Mittel soll bis zum 31. Dezember 2029 ausgegeben sein. Investitionsmaßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2036 benannt werden. Ihr Abschluss und die vollständige Abnahme müssen grundsätzlich bis Ende 2042 erfolgen.

Förderfähig können neben Bauvorhaben auch investive Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für kommunale Aufgaben sein. Bei Digitalisierungsvorhaben nennt das Land unter anderem externe Entwicklungsleistungen, Cloud- und SaaS-Angebote, Schnittstellen, projektbezogene Schulungen und Hosting. Laufende Unterhaltung, Betriebskosten sowie eigene Personal- und allgemeine Verwaltungskosten fallen grundsätzlich nicht darunter.

Die Mittel können außerdem grundsätzlich zur Finanzierung kommunaler Kofinanzierungsanteile in anderen Bundesprogrammen eingesetzt werden. Eine doppelte Förderung derselben Ausgaben ist ausgeschlossen. Für die Verwendung gelten weiterhin die regulären vergaberechtlichen Vorgaben.

Damit erhält auch Velten eine präzisere Grundlage für die zeitliche, finanzielle und vergaberechtliche Vorbereitung eigener Investitionsvorhaben. In Betracht kommen etwa Projekte an Schulen, kommunalen Gebäuden, bei Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie bei digitalen Verwaltungsangeboten.

Städtebauförderung 2027: Antrag bis Ende Oktober

Für die Städtebauförderung 2027 müssen Anträge für neue Fördergebiete und Folgeanträge laufender Maßnahmen bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und interkommunale Kooperationen, damit auch die Stadt Velten.

Förderfähig können unter anderem Bürgerhäuser, soziale und kulturelle Einrichtungen, Grünflächen, Plätze, Freiflächen und Erschließungsanlagen sein. Ebenfalls berücksichtigt werden können die Modernisierung privater Gebäude sowie Maßnahmen für Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität.

Grundsätzlich ist eine Finanzierung durch Bund, Land und Kommune zu jeweils einem Drittel vorgesehen. In bestimmten Fällen, etwa bei der Sicherung stadtbildprägender Gebäude, können Bundes- und Landesmittel zusammen bis zu 90 Prozent der Kosten abdecken.

Für Folgeanträge verlangt das Land unter anderem Angaben zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Finanzierungsübersichten und Vorhabenlisten. Bei Erstanträgen gehören ein integriertes Stadtentwicklungskonzept und ein Eckpunktepapier zu den erforderlichen Unterlagen.