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Symbolische Darstellung zweier landesrechtlicher Grundlagen in Brandenburg: Landarztquote und Pflegefachassistenz.
Neue landesrechtliche Grundlagen sollen langfristig die hausärztliche Versorgung und den Zugang zu Pflegeberufen stärken.
Brandenburg hat im Herbst 2026 zwei landesrechtliche Grundlagen für die künftige Gesundheitsversorgung geschaffen. Das Landärztegesetz führt eine Quote für angehende Medizinerinnen und Mediziner ein, während eine Änderung des Pflegeberufeumsetzungsgesetzes die Einführung der Pflegefachassistenz vorbereitet. Für Velten und Oberhavel liegen die Auswirkungen vor allem in der langfristigen Sicherung von Personal und Versorgungsangeboten.

Landarztquote soll Versorgung in Bedarfsgebieten stärken

Am 23. September 2026 wurde das Brandenburgische Landärztegesetz verkündet. Die Regelung schafft die Grundlage für eine Landarztquote an der Medizinischen Universität Brandenburg. Ausgewählte Studierende sollen sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Weiterbildung zehn Jahre lang hausärztlich in festgelegten Bedarfsgebieten des Landes zu arbeiten.

Die Auswahl der Gebiete soll sich an den Feststellungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen orientieren. Das zuständige Ministerium soll die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung regelmäßig gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg überprüfen. Damit verbindet das Gesetz die Studienplatzvergabe mit einer späteren Tätigkeit in Regionen, in denen Hausärztinnen und Hausärzte besonders benötigt werden.

Für Verstöße gegen die eingegangene Verpflichtung kann eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro vorgesehen werden. Das Gesetz setzt damit auf eine langfristige Bindung der über die Quote geförderten oder ausgewählten Studierenden an die hausärztliche Versorgung im Land.

Für Velten ist insbesondere entscheidend, welche Gebiete künftig offiziell als Bedarfsregionen ausgewiesen werden. Eine unmittelbare Zuordnung der Stadt ist aus den vorliegenden Angaben nicht abzuleiten. Die praktische Wirkung des Gesetzes wird zudem erst mit dem Auswahlverfahren, den entsprechenden Ausführungsregelungen und dem Abschluss von Studium und Weiterbildung der ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einsetzen.

Die Regelung kann dennoch für die regionale Daseinsvorsorge im Landkreis Oberhavel bedeutsam werden. Sollte das Umfeld Veltens bei späteren Bedarfsfeststellungen berücksichtigt werden, könnte die Landarztquote langfristig zur Gewinnung hausärztlicher Nachwuchskräfte beitragen. Für eine kurzfristige Verbesserung der Versorgung ist das Instrument wegen seines mehrjährigen Ausbildungs- und Bindungszeitraums nicht angelegt.

Pflegefachassistenz wird landesrechtlich vorbereitet

Am 15. Oktober 2026 wurde außerdem das Brandenburgische Pflegeberufeumsetzungsgesetz geändert. Die Novelle schafft beziehungsweise präzisiert landesrechtliche Regelungen für die Umsetzung des bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzgesetzes. Sie enthält unter anderem Ermächtigungen zur Ausgestaltung der Ausbildung sowie Übergangsvorschriften.

Nach Angaben des zuständigen Ministeriums soll die generalistische Pflegefachassistenzausbildung in Brandenburg im Oktober 2027 beginnen. Die Ausbildung ist auf 18 Monate angelegt. Sie soll auch Menschen mit Hauptschulabschluss offenstehen; unter bestimmten Voraussetzungen ist der Zugang zudem ohne Schulabschluss möglich.

Mit dem neuen Ausbildungsweg soll ein zusätzlicher Zugang in Pflege und Betreuung geschaffen werden. Für Einrichtungen, ambulante Dienste und ältere Menschen in der Region ist damit vor allem die Frage verbunden, ob künftig mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber für pflegerische Tätigkeiten gewonnen werden können.

In Oberhavel betrifft die Umsetzung insbesondere Pflegeschulen, Pflegeeinrichtungen und Ausbildungsbetriebe. Für Velten kann sie mittelbar relevant werden, wenn Einrichtungen aus der Stadt oder dem Landkreis Ausbildungsplätze anbieten oder Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten einsetzen. Die Neuregelung begründet nach dem vorliegenden Stand keine neue kommunale Aufgabe für die Stadt, schafft aber einen landesweiten Rahmen für die künftige Personalgewinnung.

Umsetzung entscheidet über regionale Wirkung

Beide Gesetze zielen auf längerfristige Herausforderungen der Gesundheitsversorgung: Das Landärztegesetz richtet sich auf die hausärztliche Versorgung, die Pflegefachassistenz auf den Zugang zu pflegerischen Berufen. Für Velten ergeben sich daraus zunächst keine konkreten Förderzusagen oder personellen Verstärkungen. Die Bedeutung liegt vielmehr darin, ob Einrichtungen und Regionen im weiteren Verfahren tatsächlich einbezogen werden.

Beim Landarztgesetz werden dafür die Festlegung der Bedarfsgebiete und die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens maßgeblich sein. Bei der Pflegefachassistenz kommt es darauf an, welche Brandenburger Pflegeschulen die Ausbildung anbieten, wie bestehende Pflegehilfeausbildungen übergeleitet werden und unter welchen Bedingungen Ausbildungsplätze finanziert werden.

Die beiden Landesregelungen erweitern damit die politischen Instrumente für eine wohnortnahe Gesundheits- und Pflegeversorgung. Ihre konkrete Bedeutung für Velten wird sich vor allem daran zeigen, ob Oberhavel bei den späteren Bedarfsfeststellungen berücksichtigt wird und ob regionale Pflegeeinrichtungen Ausbildungskapazitäten aufbauen.

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