Neue Investitionsförderung für kritische Technologien
Im Land Brandenburg ist die Richtlinie STEP-BB in Kraft getreten. Nach Angaben des EFRE- und JTF-Programms wurde die Regelung am 29. Oktober 2026 öffentlich vorgestellt; Förderungen für entsprechende Investitionen können bereits seit dem 22. Oktober 2026 beantragt beziehungsweise vorbereitet werden. Adressaten sind Unternehmen, die Produktionskapazitäten für umweltschonende und ressourceneffiziente kritische Technologien aufbauen oder erweitern wollen.
Gefördert werden sollen damit Vorhaben in Technologiebereichen, die unter die europäische Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen. Die Richtlinie ist Teil der Brandenburger Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Just Transition Fund. Im Mittelpunkt stehen Investitionen, die industrielle Produktion mit Klimaschutz, sparsamerem Ressourceneinsatz und dem Ausbau strategisch wichtiger Technologien verbinden.
Für Velten ist das Programm vor allem aus wirtschaftspolitischer Sicht von Bedeutung. Unternehmen am Standort können prüfen, ob geplante Investitionen in ressourcenschonende oder klimarelevante Produktionsverfahren die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen. Das betrifft grundsätzlich sowohl den Aufbau neuer Kapazitäten als auch die Erweiterung bestehender Anlagen, soweit das jeweilige Vorhaben in den Förderrahmen fällt.
Die veröffentlichten Angaben markieren zugleich den Start des Programms und die Grundlage für die weitere Umsetzung. Für die praktische Einordnung von Investitionsprojekten sind insbesondere die vollständigen Förderbedingungen, mögliche Mindestinvestitionen, Förderquoten und Antragsfristen entscheidend. Auch die zuständige Abwicklung und Beratung für interessierte Unternehmen werden für die Umsetzung in der Region eine wichtige Rolle spielen.
Die STEP-BB-Richtlinie schafft damit eine neue landesweite Förderkulisse, aus der sich Anknüpfungspunkte für die Wirtschaftsentwicklung in Velten und im Landkreis Oberhavel ergeben können. Eine Förderung ist an die jeweiligen Programmvoraussetzungen und die Prüfung des einzelnen Vorhabens gebunden.
500.000 Euro für „Feuerwehr macht Schule“
Das Bildungs- und das Innenministerium Brandenburgs unterstützen außerdem den weiteren Ausbau des Wahlpflichtfachs „Feuerwehr macht Schule“. Am 26. Oktober 2026 wurde dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg dafür ein Förderbescheid über 500.000 Euro übergeben.
Das Angebot wird im Schuljahr 2026/2027 nach Angaben der Landesregierung bereits an 26 Schulen durchgeführt. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit Aufgaben, Ausrüstung und Engagement in der Feuerwehr vertraut zu machen und dadurch den Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren zu stärken. Für Städte und Gemeinden ist das Programm deshalb nicht nur bildungspolitisch, sondern auch mit Blick auf die langfristige Sicherung des Ehrenamts relevant.
Die Förderung kann unter anderem für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte, Honorare, Fahrtkosten, Unterrichtsmaterialien und weitere projektbezogene Sachkosten eingesetzt werden. Der bewilligte Förderzeitraum läuft vom 24. August 2026 bis zum 31. März 2027. Pro Kurs sind nach den Ministeriumsangaben Förderungen von bis zu 10.000 Euro möglich.
Für Velten eröffnet die Landesförderung einen Ansatzpunkt für die Zusammenarbeit von Stadt, Schulen und Freiwilliger Feuerwehr. In Betracht kommt insbesondere die Prüfung, ob eine örtliche Schule das Wahlpflichtfach anbieten kann und ob Feuerwehrangehörige aus Velten für die praktische und pädagogische Begleitung gewonnen werden können. Damit verbindet das Programm Brandschutzbildung mit der Nachwuchsarbeit der Feuerwehr.
Die neue Förderentscheidung ergänzt die bereits im August 2026 bekanntgegebene Unterstützung für Träger von Kinder- und Jugendfeuerwehren, Schulen mit Feuerwehrunterricht sowie Einheiten des Katastrophenschutzes. Der aktuelle Bescheid ist ausdrücklich auf die Ausweitung des Schulfachs „Feuerwehr macht Schule“ ausgerichtet und bildet damit einen eigenständigen Förderimpuls für die schulische Nachwuchsgewinnung.
Was die Entwicklungen für Velten bedeuten
Beide Landesentscheidungen liegen außerhalb einer unmittelbaren kommunalen Bewilligung für Velten, können aber für die Stadtentwicklung unterschiedliche Anknüpfungspunkte bieten. STEP-BB richtet sich an Unternehmen und zielt auf industrielle sowie technologische Investitionen. „Feuerwehr macht Schule“ setzt bei Schulen, Ehrenamt und Nachwuchsarbeit an.
Für die örtliche Wirtschaft wird insbesondere die Prüfung der STEP-BB-Förderbedingungen maßgeblich sein. Bei der Feuerwehrförderung kommt es auf die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Schulen, der Stadt und der örtlichen Feuerwehr an. Die Landesprogramme schaffen dafür jeweils einen neuen Rahmen: einmal für klimafreundliche Produktionskapazitäten, einmal für die Verbindung von Schule und Feuerwehrwesen.