Fördermittel für 2026 ausgeschöpft
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die Annahme neuer Anträge für die Meistergründungsprämie vorläufig beendet. Nach Angaben der Förderbank reichen die für das laufende Jahr verfügbaren Haushaltsmittel nahezu beziehungsweise vollständig nicht mehr aus. Bereits eingereichte Anträge sollen weiterbearbeitet werden.
Die bisherige Richtlinie gilt formal noch bis zum 31. Dezember 2026. Für neue Vorhaben ist der Förderzugang jedoch bereits vor Ablauf dieses Zeitraums geschlossen. Betroffen sind unter anderem Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die in Brandenburg einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen und die Geschäftsführung übernehmen.
Relevanz für Handwerk und Unternehmensnachfolge in Velten
Die Meistergründungsprämie gilt landesweit und ist deshalb auch für Handwerksbetriebe, Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie gründungswillige Meisterinnen und Meister in Velten von Bedeutung. Nach den bisherigen Programminformationen umfasst die Basisförderung 12.000 Euro. Für neu geschaffene Arbeits- oder Ausbildungsplätze waren zusätzliche Zuschüsse von bis zu 5.000 beziehungsweise 7.000 Euro vorgesehen.
Damit entsteht für neue Gründungs- und Übernahmevorhaben zunächst eine Unterbrechung bei dieser Fördermöglichkeit. Eine konkrete Antragstellung oder Betroffenheit eines Veltener Betriebs ist in den geprüften Unterlagen nicht belegt. Die landesweite Regelung kann jedoch insbesondere bei Betriebsübergaben und bei der Sicherung von Ausbildungsplätzen eine Rolle spielen.
Nachfolgeprogramm für Januar 2027 angekündigt
Die Landesregierung hat eine Weiterentwicklung der Meistergründungsprämie in Aussicht gestellt. Ein Nachfolgeprogramm soll nach derzeitiger Planung im Januar 2027 starten, steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der erforderlichen parlamentarischen Entscheidungen.
Mit dem neuen Programm können sich auch die Förderhöhe, die Zugangsvoraussetzungen und das Antragsverfahren ändern. Für Betriebe und potenzielle Nachfolger in Velten sind daher insbesondere die Veröffentlichung der neuen Richtlinie, der verbindliche Starttermin und mögliche Übergangsregelungen maßgeblich.