Vereinfachte GRW-Förderung
Das Wirtschaftsministerium und die Investitionsbank des Landes Brandenburg haben am 16. September 2026 Änderungen bei den GRW-Förderprogrammen angekündigt. Mehrere bislang getrennte Förderangebote für betriebliche Investitionen sollen in einem Programm gebündelt werden.
Außerdem sollen Unternehmen leichter antragsberechtigt sein. Nach den Angaben des Landes können künftig höhere Förderbeträge auch bei geringeren Nachweisen zu neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätzen möglich werden. Für touristische Betriebe sind weniger Nachweispflichten vorgesehen.
Die Änderungen betreffen Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen sowie für wirtschaftsnahe Infrastruktur von Kommunen und Landkreisen. Eine konkrete Förderzusage für Velten ist damit nicht verbunden; die Förderfähigkeit muss für jedes Vorhaben einzeln geprüft werden.
Relevanz für kommunale Vorhaben in Velten
Für Städte und Gemeinden ist besonders die angekündigte Möglichkeit relevant, den Erwerb von Flächen anteilig fördern zu lassen. In Betracht kommen außerdem Vorhaben zur Erschließung oder Aufwertung wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie Projekte im Umfeld von Gewerbe- und Industrieflächen.
Ob ein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, hängt unter anderem von der Fördergebietskulisse, dem Fördersatz, beihilferechtlichen Vorgaben und der konkreten Ausgestaltung des Antragsverfahrens ab. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien und Förderbedingungen.
115-Vollauskunft für Velten
Velten ist nach der aktuellen Übersicht des Landes seit September 2026 an die Vollbeauskunftung der Behördennummer 115 angebunden. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können dort allgemeine Informationen zu Verwaltungsleistungen, Zuständigkeiten, benötigten Unterlagen und Verfahrensabläufen erhalten.
Die Vollauskunft geht über eine reine Weiterleitung von Anrufen hinaus. Das Servicecenter nutzt Informationen zu Verwaltungsleistungen und Online-Diensten. Dafür müssen Angaben zu Zuständigkeiten, Verfahren und Angeboten strukturiert und aktuell gepflegt werden.
Fördermöglichkeiten für Brand- und Katastrophenschutz
Die für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 geltende Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie des Landes umfasst unter anderem Einsatzfahrzeuge, technische Ausstattung, Befehlsstellen, Katastrophenschutzübungen sowie Nachwuchsgewinnung und Brandschutzerziehung.
Für technische Ausstattung, Befehlsstellen, Nachwuchsarbeit und Brandschutzerziehung können Anträge für das kommende Haushaltsjahr vom 1. September bis zum 30. November gestellt werden. Für die Freiwillige Feuerwehr Velten endet dieses Antragsfenster damit am 30. November 2026.