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Redaktionelle Grafik zum Denkmalpflegepreis 2026 für den Museumsstandort Velten mit stilisierten Keramikmotiven, Auszeichnungssymbol und Hinweisen auf die Behördennummer 115 und eine Förderfrist.
Der Museumsstandort Velten wurde für die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Kachelofenfabrik ausgezeichnet.
Die Stiftung Museumsstandort Velten ist mit dem Brandenburgischen Denkmalpflegepreis 2026 ausgezeichnet worden. Das Land würdigte die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Kachelofenfabrik A. Schmidt, Lehmann. Zudem ist Velten seit September vollständig an die Behördennummer 115 angebunden.

Auszeichnung für die ehemalige Kachelofenfabrik

Das Land Brandenburg hat am 10. September 2026 den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis verliehen. Einer von drei mit jeweils 4.000 Euro dotierten Preisen ging an die Stiftung Museumsstandort Velten.

Ausgezeichnet wurde die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Kachelofenfabrik A. Schmidt, Lehmann. Das Gebäude dient heute als Standort der Ofen- und Keramikmuseen Velten.

Mit dem Preis würdigt das Land ein prägendes Kultur- und Industriedenkmal der Stadt. Das Preisgeld fließt an die Stiftung Museumsstandort Velten. Die Auszeichnung kann zugleich die Aufmerksamkeit für die Museen und den historischen Standort erhöhen.

Velten vollständig an die Behördennummer 115 angebunden

Auf der offiziellen Informationsseite des Landes wird Velten seit September 2026 als Kommune mit „Vollbeauskunftung“ geführt. Damit ist für die Stadt eine vollständige telefonische Behördenauskunft über die bundesweite Behördennummer 115 vorgesehen.

Bürgerinnen und Bürger können sich dort unter anderem über Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, Ansprechstellen und Verwaltungsverfahren informieren. Für die Stadtverwaltung bedeutet die Anbindung, dass Angaben zu Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten verlässlich und aktuell gepflegt werden müssen.

Städtebauförderung 2027: Frist endet am 30. Oktober

Für die Städtebauförderung im Programmjahr 2027 läuft in Brandenburg die Antragsfrist weiter. Kommunen können Vorhaben für die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr einreichen.

Am 13. Oktober verbleiben damit 17 Kalendertage bis zum Fristende. Für Velten kommen insbesondere Projekte zur Innenstadtentwicklung, zur Aufwertung öffentlicher Räume, zur Klimaanpassung, zur nachhaltigen Mobilität und zum Umgang mit identitätsstiftenden historischen Strukturen in Betracht. Für neue Fördergebiete sind unter anderem ein aktuelles integriertes Stadtentwicklungskonzept und ein Eckpunktepapier erforderlich.