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CDU Stadtverband Velten – Bauen & Stadtentwicklung
Die Stiftung Museumsstandort Velten ist mit dem Brandenburgischen Denkmalpflegepreis 2026 ausgezeichnet worden. Gewürdigt wurde die Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Kachelofenfabrik zum Standort der Ofen- und Keramikmuseen. Zugleich gelten in Brandenburg neue Regeln für Bauanträge und Genehmigungsverfahren, die auch für Vorhaben in Velten relevant sind.

Auszeichnung für die Ofen- und Keramikmuseen

Die Stiftung Museumsstandort Velten erhielt am 10. September 2026 den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur würdigte damit die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Kachelofenfabrik A. Schmidt, Lehmann zum heutigen Standort der Ofen- und Keramikmuseen Velten.

Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 4.000 Euro verbunden. Der prämierte Gebäudekomplex zählt zu den stadtgeschichtlich und kulturell bedeutenden Orten Veltens. Die Ehrung lenkt damit landesweit Aufmerksamkeit auf die Verbindung von Industriedenkmal, Museum und kultureller Nutzung.

Für die weitere Entwicklung des Standorts kann der Preis die öffentliche Wahrnehmung stärken. Er bietet zudem einen zusätzlichen Bezugspunkt für künftige Anträge in den Bereichen Denkmalpflege, Kultur, Tourismus und Stadtentwicklung. Das Preisgeld selbst ist nicht als Ersatz für größere Investitions- oder Sanierungsförderungen angelegt.

Neue Regeln für Bauanträge ab 2027

Die Vierte Änderung der Brandenburgischen Bauordnung ist am 30. Juni 2026 in Kraft getreten. Bauanträge sollen grundsätzlich elektronisch eingereicht werden, sobald die zuständige Bauaufsichtsbehörde den Zugang über das Virtuelle Bauamt Brandenburg eröffnet hat. Die Übergangsfrist für Anträge in Papierform endete am 30. September 2026.

Zum 1. Januar 2027 kommen weitere Änderungen hinzu. Dazu gehören angepasste bauaufsichtliche Verfahrensarten, ein erweitertes vereinfachtes Genehmigungsverfahren und eine stärkere Konzentration des regulären Verfahrens auf Sonderbauten.

Neu ist außerdem eine Genehmigungsfiktion: Liegen vollständige Bauvorlagen vor und entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten nicht, kann die gesetzlich vorgesehene Wirkung eintreten. Für Bauherren und Planungsbüros in Velten bedeutet die Reform, dass sie sich auf veränderte Einreichungswege, Zuständigkeiten und Fristen einstellen müssen. Für die Verwaltung steigen zugleich die Anforderungen an digitale Abläufe und eine fristgerechte Bearbeitung.

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