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Redaktionelle Infografik zur Brandenburger Städtebauförderung 2027 mit der Antragsfrist 30. Oktober 2026, einer möglichen Förderung von bis zu 90 Prozent sowie Hinweisen auf Lottomittel ab 1. November 2026 mit einer Obergrenze von 30.000 Euro pro Antrag.
Städtebauförderung 2027: Kommunen müssen Anträge bis zum 30. Oktober 2026 einreichen; Lottomittel können ab November beantragt werden.
Brandenburg hat die Bedingungen für die Städtebauförderung im Programmjahr 2027 veröffentlicht. Kommunen können bis zum 30. Oktober 2026 Anträge für neue Fördergebiete und laufende Gesamtmaßnahmen einreichen. Für Velten kommen daneben ab November auch kleinere Vorhaben über das Landesprogramm für Lottomittel infrage.

Städtebauförderung mit kurzer Antragsfrist

Das Land Brandenburg nimmt für das Programmjahr 2027 Anträge im Rahmen der Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entgegen. Die Unterlagen müssen bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Kommunen sowohl für neue Fördergebiete als auch für die Fortsetzung laufender städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Bei neuen Gebieten werden unter anderem ein aktuelles integriertes Stadtentwicklungskonzept und ein Eckpunktepapier verlangt. Für Folgeanträge sind unter anderem Angaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung, Finanzierungsübersichten sowie geplante Vorhaben vorzulegen.

Bund und Land können Investitionen und vorbereitende Planungen im Einzelfall mit bis zu 90 Prozent fördern. Voraussetzung ist ein gebietsbezogener Ansatz im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Einzelne, isolierte Bauvorhaben fallen nicht automatisch unter die Förderung. Für Velten kann das Programm insbesondere bei Vorhaben zur Innenstadtentwicklung, zur Gestaltung öffentlicher Räume, zur Klimaanpassung und zur Quartiersentwicklung relevant sein.

Lottomittel für kleinere Projekte ab November

Das Infrastrukturministerium nimmt ab dem 1. November 2026 Anträge für das Förderjahr 2027 entgegen. Auch Kommunen können sich um die sogenannten Lottomittel bewerben. Unterstützt werden kleinteilige, gemeinwohlorientierte Projekte in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung, sofern sie im besonderen Landesinteresse liegen.

Die Förderung ist auf höchstens 30.000 Euro pro Antrag begrenzt und greift nur, wenn eine Finanzierung über andere Förderprogramme des Ministeriums nicht möglich ist. Für Velten könnten damit beispielsweise kleinere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, zur Aufwertung öffentlicher Räume oder zur CO₂-Minderung unterstützt werden. Auch Vorhaben mit ehrenamtlichem oder sozialem Bezug können grundsätzlich in Betracht kommen.

Landtag berät Finanzausgleich und Haushalt

Der Entwurf zur zehnten Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes wurde am 16. September 2026 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ebenfalls parlamentarisch weiterbearbeitet werden das Haushaltsbegleitgesetz und der Entwurf des Landeshaushalts für 2027 und 2028.

In einer Sondersitzung am 9. Oktober befasste sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit Anhörungen zu kommunalen Strukturen, dem Mehrbelastungsausgleich, der Schuldenbremse, der Kreditaufnahme und der Rolle der Investitionsbank des Landes. Für Velten können die weiteren Beratungen mittelbar Auswirkungen auf kommunale Einnahmen, Investitionen, Verkehr und öffentliche Aufgaben haben. Nach den Angaben des Landtags ist eine Verabschiedung des Haushalts im Dezember 2026 vorgesehen.