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Redaktionelle Dokumentgrafik zur Ausschreibung der Städtebauförderung 2027 mit Antragsschluss am 30. Oktober 2026 und Bezug zu Velten.
Städte und Gemeinden können bis zum 30. Oktober 2026 Anträge für die Städtebauförderung 2027 einreichen.
Brandenburg hat die Städtebauförderung für das Programmjahr 2027 ausgeschrieben. Städte und Gemeinden können bis zum 30. Oktober 2026 Anträge für neue Gesamtmaßnahmen oder die Fortsetzung laufender Vorhaben einreichen. Für Velten eröffnet das eine konkrete Möglichkeit, Projekte der Innenstadtentwicklung, der Klimaanpassung und der Quartiersarbeit in eine Landesförderung einzubinden.

Förderanträge bis zum 30. Oktober möglich

Die Ausschreibung für die Städtebauförderung 2027 wurde am 5. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und am 13. August durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vorgestellt. Anträge müssen bis zum 30. Oktober 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingegangen sein.

Die Förderung richtet sich sowohl an neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen als auch an die Fortführung bereits bestehender Fördergebiete. Für eine Antragstellung müssen Vorhaben in einer räumlich abgegrenzten Förderkulisse und einer übergeordneten Stadtentwicklungsplanung verankert sein.

Welche Vorhaben in Velten profitieren könnten

Die Förderkulissen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ decken unterschiedliche Handlungsfelder ab. Dazu gehören die Aufwertung von Innenstädten und öffentlichen Räumen, die Entwicklung von Quartieren, soziale Infrastruktur, Bürgerbeteiligung sowie die Sanierung oder Umnutzung geeigneter Gebäude.

Besondere Bedeutung haben in der aktuellen Ausschreibung Klimaschutz und Klimaanpassung. Förderfähig können unter anderem Maßnahmen für Grün- und Freiflächen, Entsiegelung, nachhaltige Mobilität, Wegeverbindungen und eine klimaangepasste Infrastruktur sein. Auch der Umgang mit Leerständen und Brachflächen wird als Förderbereich genannt.

Velten verfügt nach den herangezogenen Landes- und Kommunaldaten über Erfahrungen mit Städtebauförderung. Die Stadt hat in der Vergangenheit unter anderem Projekte zur Innenstadt, zum Marktplatz, zu Wegeverbindungen, zum City-Management und zum Gebiet Velten-Süd gefördert umgesetzt. Diese Vorerfahrungen können für die Einordnung weiterer Vorhaben in eine passende Förderkulisse von Bedeutung sein.

Planung und Eigenanteil sind erforderlich

Bei einem Erstantrag werden unter anderem ein integriertes Stadtentwicklungskonzept und ein Papier mit den städtebaulichen Problemen, Zielen und geplanten Maßnahmen verlangt. Für Folgeanträge sind unter anderem aktualisierte Maßnahmen- und Finanzierungsübersichten sowie Angaben zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erforderlich.

Grundsätzlich ist eine Finanzierung zu jeweils einem Drittel durch Bund, Land und Kommune vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können höhere Förderquoten gelten; für einzelne Altbau- und Infrastrukturmaßnahmen sieht die Ausschreibung Bundes- und Landesanteile von bis zu 90 Prozent vor. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der für 2027 erforderlichen Haushaltsmittel.

Für Velten ergibt sich damit kurzfristig die Aufgabe, vorhandene Planungen, Fördergebiete und Prioritäten mit den Anforderungen der Ausschreibung abzugleichen. Über eine Antragstellung und die Auswahl konkreter Projekte entscheiden die zuständigen kommunalen Gremien.