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Redaktionelle Infografik zum Brandenburger Doppelhaushalt 2027/2028 mit den Haushaltsvolumina von rund 18,42 und knapp 18,68 Milliarden Euro sowie ausgewählten Angaben zum kommunalen Finanzausgleich und Investitionsfonds.
Der Doppelhaushalt Brandenburgs sieht für 2027 rund 18,42 Milliarden Euro und für 2028 knapp 18,68 Milliarden Euro vor.
Der Brandenburger Landtag hat am 16. September 2026 erstmals über den Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028 beraten. Der Entwurf umfasst insgesamt rund 18,42 Milliarden Euro im Jahr 2027 und knapp 18,68 Milliarden Euro im Folgejahr. Für Städte und Gemeinden sind insbesondere geplante Änderungen beim kommunalen Finanzausgleich und ein neuer Investitionsfonds von Bedeutung.

Mit der ersten Lesung im Landtag beginnt die parlamentarische Beratung des Doppelhaushalts 2027/2028. Zusammen mit dem Etat wurden auch das Haushaltsbegleitgesetz, der Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2030 sowie eine Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes behandelt.

Nach dem Entwurf soll das Land 2027 über rund 18,42 Milliarden Euro und 2028 über knapp 18,68 Milliarden Euro verfügen. Zugleich verweist die Landesregierung auf den Konsolidierungsdruck und auf Maßnahmen, mit denen das Wachstum der Ausgaben begrenzt werden soll.

Für die kommunale Ebene ist vorgesehen, die Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2027 bis 2029 auf 22,43 Prozent festzuschreiben. Die Landesregierung erwartet dadurch 2027 einen Anstieg der kommunalen Schlüsselzuweisungen um knapp 200 Millionen Euro. Bis 2029 soll die Verbundmasse auf mehr als drei Milliarden Euro anwachsen.

Geplant ist außerdem, den Anteil der investiven Schlüsselzuweisungen auf sieben Prozent zu erhöhen. Ein revolvierender kommunaler Investitionsfonds soll zinsverbilligte Kredite zu einem Zinssatz von etwa einem Prozent ermöglichen. Das jährliche Kreditvolumen soll mindestens 160 Millionen Euro betragen; bis 2029 könnte der Fonds auf knapp 500 Millionen Euro anwachsen. Zusätzlich ist Unterstützung für kommunale Aufgaben im Rettungsdienst vorgesehen.

Für Velten könnten sich daraus grundsätzlich zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für investive Vorhaben ergeben, etwa bei Schulen, Kitas, kommunalen Gebäuden, Verkehrswegen oder der Verwaltungsdigitalisierung. Welche konkreten Projekte die Voraussetzungen erfüllen, hängt jedoch von den noch maßgeblichen gesetzlichen Ausführungsbestimmungen, den Kreditbedingungen und dem jeweiligen kommunalen Eigenanteil ab.

Der Investitionsfonds bedeutet deshalb keine vollständige Entlastung der kommunalen Haushalte. Da die Finanzierung kreditbasiert ist, müssen Städte und Gemeinden auch langfristige Rückzahlungen und Folgekosten berücksichtigen. Über den Doppelhaushalt wird im weiteren parlamentarischen Verfahren noch beraten.