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Infografik zum geplanten Zuschuss für Übertragungsnetzentgelte von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 und jeweils 5,525 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2029 sowie zu neuen Kriterien für die Priorisierung von Netzanschlüssen.
Der Bund plant Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten und neue Kriterien für künftige Netzanschlüsse.
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2026 einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten für die Jahre 2027 bis 2029 beschlossen. Zusätzlich soll ein neues Gesetz die Reihenfolge von Netzanschlüssen stärker an Netzausbau, Planungsreife und Netzdienlichkeit ausrichten. Für Haushalte, Unternehmen und kommunale Einrichtungen in Velten können sich daraus mittelbare Auswirkungen auf Stromkosten und künftige Energieprojekte ergeben.

Zuschuss soll Stromnetzentgelte dämpfen

Für die Jahre 2027 bis 2029 sollen jeweils 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bereitgestellt werden. Für das Jahr 2026 ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Entlastung ist grundsätzlich für private Haushalte und Unternehmen angelegt. In Velten kann sie damit unter anderem für Haushalte, Gewerbebetriebe, Vereine sowie kommunale Gebäude und Einrichtungen von Bedeutung sein. Wie stark sich der Zuschuss vor Ort auswirkt, hängt unter anderem von der Weitergabe über Netzentgelte, den jeweiligen Lieferverträgen und dem Stromverbrauch ab.

Neues Gesetz soll Netzanschlüsse stärker steuern

Die Bundesregierung plant außerdem Änderungen im Energiewirtschaftsrecht. Der entsprechende Gesetzentwurf mit der Bundestagsdrucksache 21/7866 soll am 24. September 2026 erstmals im Bundestag beraten werden.

Vorgesehen ist, Netzanschlussbegehren künftig stärker nach Planungsreife, Netzdienlichkeit, gesetzlichen Ausbauzielen und raumplanerischen Gebietsausweisungen zu priorisieren. Damit sollen der Ausbau erneuerbarer Energien und von Speichern besser mit der verfügbaren Netzinfrastruktur abgestimmt werden.

Für Velten kann dies mittelbar relevant werden, wenn Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, Batteriespeicher, größere Gewerbeansiedlungen, Wärmepumpen oder Wärmenetze neue oder erweiterte Netzanschlüsse benötigen. Je nach Netzsituation könnten die vorgesehenen Kriterien Anschlussverfahren beschleunigen oder die Reihenfolge konkurrierender Vorhaben verändern.