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Zwei kommunale Fachleute besprechen auf einer Baustelle die Planung eines barrierearmen Wohngebäudes.
Originalbild aus dem Website-Archiv · © Bild/Fotorechte CDU Stadtverband Velten
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 werden mehrere kommunal relevante Förderbereiche konkreter. Vorgesehen sind unter anderem höhere Mittel für barrierefreien und altersgerechten Umbau, während die Ansätze für kommunale Sportstätten und energetische Stadtsanierung sinken sollen.

Der Bundestag berät am 10. September 2026 erstmals den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Für den Einzelplan 25 sind Ausgaben von rund 7,5 Milliarden Euro vorgesehen. Nach der ersten Lesung soll der Entwurf in den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Mehr Mittel für sozialen Wohnungsbau und Barrierefreiheit

Für den sozialen Wohnungsbau sieht der Entwurf rund 3,3 Milliarden Euro vor. Zusätzlich sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 4,8 Milliarden Euro bis 2031 eingeplant. Damit werden auch längerfristige Förderbindungen berücksichtigt.

Deutlich wachsen soll der Ansatz für den barrierefreien und altersgerechten Umbau. Die dafür vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen von rund 7,5 Millionen Euro auf 32,5 Millionen Euro steigen.

Mehrere bisher getrennte Wohnungsbauprogramme sollen ab 2027 außerdem unter dem Titel „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden“ zusammengeführt werden. Welche konkreten Förderbedingungen damit verbunden sein werden, ist dem Recherchebericht zufolge noch nicht abschließend festgelegt.

Unterschiedliche Entwicklung bei kommunalen Förderbereichen

Für die Anpassung städtischer und ländlicher Räume an die Folgen des Klimawandels sind rund 207,9 Millionen Euro vorgesehen. Für Investitionen in den Wohnungsbau aus dem genannten Sondervermögen werden weitere rund 636,7 Millionen Euro eingeplant.

Gleichzeitig fallen mehrere Ansätze niedriger aus als im Vorjahr. Für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sind rund 215,1 Millionen Euro vorgesehen; 2026 waren dafür rund 358,1 Millionen Euro eingeplant. Die energetische Stadtsanierung soll 2027 mit etwa 24,2 Millionen Euro unterstützt werden, nach rund 38,5 Millionen Euro im Vorjahr.

Auch bei der kommunalen Sportinfrastruktur ist ein Rückgang vorgesehen. Der Ansatz beträgt rund 72 Millionen Euro. Davon entfallen 50 Millionen Euro auf die Ausfinanzierung bereits laufender Sanierungen kommunaler Sportstätten.

Relevanz für kommunale Projekte

Die neuen Zahlen können für Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung von Vorhaben zur Barrierefreiheit, Klimaanpassung, energetischen Sanierung und Wohnraumversorgung von Bedeutung sein. Für Projekte in Velten ergibt sich daraus jedoch noch keine konkrete Förderzusage.

Ob einzelne Vorhaben berücksichtigt werden können, hängt von der weiteren Beratung des Bundeshaushalts, den späteren Förderbedingungen sowie der Umsetzung durch Bund und Land Brandenburg ab. Gerade bei Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen dürfte zudem entscheidend sein, ob neue Fördermittel verfügbar sind oder vorrangig bereits begonnene Maßnahmen finanziert werden.

Weitere Beratung im Herbst

Der Einzelplan 25 soll nach dem derzeitigen Fahrplan am 5. November 2026 im Haushaltsausschuss beraten werden. Die Schlussberatung und Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 ist für den 27. November 2026 vorgesehen. Bis dahin können sich die Ansätze und Förderbedingungen noch verändern.