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Redaktionelle Grafik eines stilisierten Gesetzentwurfs zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes mit Symbolen für Glasfaser- und Mobilfunkausbau.
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2026 erstmals über die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes beraten.
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2026 erstmals über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beraten. Der Regierungsentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen verbessern. Für Velten ist die Vorlage relevant, weil im Stadtgebiet bereits verschiedene Ausbauprojekte laufen.

Im Deutschen Bundestag ist am 9. Oktober 2026 der Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes erstmals beraten worden. Die Vorlage trägt die Drucksachennummer 21/8277 und war am 30. September 2026 eingebracht worden. Zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

Der Gesetzentwurf zielt darauf, die telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau moderner Netze zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei Glasfaser- und Mobilfunkinfrastruktur. Nach der ersten Beratung wurde die Vorlage zur weiteren Prüfung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der parlamentarische Prozess ist damit noch nicht abgeschlossen.

Für Velten kann die geplante Neuregelung mittelbar von Bedeutung sein. Die Stadt berichtet über einen laufenden Glasfaserausbau durch die Deutsche Telekom, der seit Juli 2025 rund 6.740 Haushalte im gesamten Stadtgebiet umfasst. Daneben gibt es weitere eigenwirtschaftliche und öffentlich geförderte Ausbauaktivitäten. Nach Angaben der Stadt wurden zudem bereits Glasfaserleitungen mit Unterstützung von Bundes- und Landesmitteln verlegt.

Verbesserte bundesrechtliche Rahmenbedingungen könnten insbesondere die Abstimmung zwischen Kommunen, Netzbetreibern und weiteren beteiligten Stellen erleichtern. Berührungspunkte ergeben sich etwa bei Genehmigungen, der Nutzung vorhandener Infrastruktur und der Erschließung bislang schwächer versorgter Bereiche. Davon könnten private Haushalte, Unternehmen, Schulen und kommunale Einrichtungen profitieren.

Die Stadt Velten weist darauf hin, dass der Breitbandausbau sowohl eigenwirtschaftlich als auch mit öffentlicher Förderung erfolgt und sie keinen bestimmten Anbieter bevorzugt. Schnelle Internetverbindungen betrachtet die Kommune als wichtigen Bestandteil ihrer weiteren Entwicklung.

Welche praktischen Auswirkungen die geplante Gesetzesänderung auf einzelne Ausbauvorhaben in Velten haben kann, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie von der späteren Umsetzung durch Bund, Länder und Netzbetreiber ab.