Mit dem Beschluss soll die medizinische Akutversorgung in Deutschland stärker vernetzt werden. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit zwischen ärztlichem Bereitschaftsdienst, Notaufnahmen, Rettungsdienst und weiteren Versorgungsangeboten. Zu den geplanten Instrumenten gehören strukturierte Verfahren zur Ersteinschätzung, integrierte Notfallzentren und telemedizinische Unterstützung für bestimmte Versorgungsbereiche.
Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. AfD und Die Linke enthielten sich. Änderungs- und Entschließungsanträge der AfD sowie ein oppositioneller Gesetzentwurf der Grünen fanden keine Mehrheit. Das Abstimmungsergebnis dokumentiert damit eine breite parlamentarische Unterstützung für die vorgelegte Reform.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlusstextes ist die geplante Neuordnung von Zuständigkeiten. Sie umfasst unter anderem Akut- und Notfallversorgung, Leitstellen, Rettungsdienst, Krankentransport und Notaufnahmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Sicherstellungsauftrag für diese Bereiche auf die Länder zu übertragen. Nach dem Bundestagsbeschluss folgen im weiteren Gesetzgebungsverfahren unter anderem die Behandlung im Bundesrat, die Ausfertigung und die Verkündung.
Für Velten ergibt sich der Bezug über die rettungsdienstlichen Strukturen des Landkreises Oberhavel. Nach dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz sind die Landkreise für den bodengebundenen Rettungsdienst zuständig. Dazu gehören die Vorhaltung von Rettungswachen, Notarztstandorten und integrierten Leitstellen. Die Regionalleitstelle in Eberswalde ist auch für den Landkreis Oberhavel zuständig.
Welche organisatorischen und finanziellen Auswirkungen die Reform in Brandenburg haben wird, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung sowie von landesrechtlichen und weiteren untergesetzlichen Regelungen ab. Dabei geht es insbesondere um die künftige Aufgabenverteilung, die Finanzierung zwischen Bund, Ländern, Krankenkassen und kommunalen Rettungsdienstträgern sowie mögliche Anpassungen bei Rettungsdienst- und Krankenhausplanung. Fachverbände und Krankenhäuser hatten im parlamentarischen Verfahren vor zusätzlichen Finanzierungsbelastungen und Doppelstrukturen gewarnt. Diese Hinweise geben die Positionen der jeweiligen Akteure wieder und sind nicht mit bereits feststehenden Folgen gleichzusetzen.