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CDU Stadtverband Velten – Oberhavel & Region
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat am 14. Oktober 2026 den geänderten Entwurf für ein Digitales Identitätengesetz gebilligt. Damit rückt ein bundesweiter Rechtsrahmen für die europäische digitale Identitäts-Wallet näher. Zugleich steht die Reform der Notfallversorgung vor der abschließenden Beratung im Bundestag.

Rechtsrahmen für die digitale Identitäts-Wallet

Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines nationalen Rechtsrahmens für die europäische digitale Identitäts-Wallet in geänderter Fassung angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die übrigen Fraktionen dagegen. Zusätzlich verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Die sogenannte EUDI-Wallet soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, digitale Identitätsnachweise und Dokumente über ein Smartphone zu verwalten und bei Behörden sowie privaten Anbietern einzusetzen. Der Bundestag plante die Beratung des Entwurfs in zweiter und dritter Lesung für den 15. Oktober 2026. Zum maßgeblichen Recherchezeitpunkt lag noch keine bestätigte abschließende Plenarentscheidung vor.

Für Velten könnte der neue Rechtsrahmen künftig bei digitalen Verwaltungsverfahren relevant werden. Denkbar sind vereinfachte Identitätsprüfungen und ein leichterer Zugang zu staatlichen oder kommunalen Online-Diensten. Dafür müssten Verwaltungen technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Voraussetzungen schaffen. Welche kommunalen Angebote tatsächlich angebunden werden, hängt von der weiteren gesetzlichen und technischen Umsetzung ab.

Im Ausschuss wurde auch die Unterstützung der Kommunen bei der technischen Anbindung thematisiert. Zugleich äußerten Abgeordnete Bedenken zu Datenschutz, Sicherheit und möglichen Missbrauchsrisiken. Gefordert wurden unter anderem klare Regelungen darüber, welche Stellen auf welche Daten zugreifen dürfen.

Reform der Notfallversorgung vor der Abstimmung

Am 15. Oktober 2026 sollte sich der Bundestag außerdem abschließend mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung befassen. Der Gesundheitsausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung vorgelegt; Änderungen der Koalitionsfraktionen wurden in den Entwurf eingearbeitet.

Vorgesehen ist eine engere Verzahnung von ärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Krankenhausnotaufnahmen. Zudem sollen integrierte Notfallstrukturen weiterentwickelt werden. Für die Bevölkerung in Velten können sich daraus mittelbare Auswirkungen ergeben, etwa durch die künftige Zusammenarbeit von Rettungsdiensten, Leitstellen, Krankenhäusern und telemedizinischen Angeboten.

Die praktische Umsetzung wird insbesondere von den Entscheidungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Oberhavel sowie der regionalen Rettungsdienst- und Krankenhausstrukturen abhängen.