Haushaltsberatungen bis zum 11. September
Die erste Lesung des Bundeshaushalts 2027 läuft im Bundestag vom 8. bis zum 11. September. Nach Abschluss dieser Beratungsphase soll der Entwurf an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Eine abschließende Entscheidung über den Etat liegt damit noch nicht vor.
Der Regierungsentwurf umfasst geplante Gesamtausgaben von rund 555,44 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll sich auf etwa 118,73 Milliarden Euro belaufen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können sich die Ansätze noch verändern.
Bauetat und Städtebauförderung
Für den Einzelplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind 2027 rund 7,5 Milliarden Euro vorgesehen. Davon sollen etwa 5,17 Milliarden Euro auf Investitionen entfallen.
Im Einzelplan sind außerdem rund 476 Millionen Euro für die Städtebauförderung ausgewiesen. Im Vorjahr lag dieser Ansatz bei rund 504,2 Millionen Euro. Die Zahlen beziehen sich auf den Haushaltsentwurf und stellen keine konkrete Förderzusage für Velten dar.
Die ausgewiesenen 476 Millionen Euro sind zudem von den gesamten Bundeshilfen für die Städtebauförderung abzugrenzen. Diese werden über verschiedene haushalterische und programmbezogene Strukturen abgewickelt. Nach der geltenden Verwaltungsvereinbarung stehen 2026 und 2027 jährlich rund eine Milliarde Euro an Bundesmitteln als Grundlage bereit; für 2027 ist eine Aufstockung auf rund 1,2 Milliarden Euro beabsichtigt.
Die Beratung des Bauetats im Haushaltsausschuss ist für den 5. November 2026 vorgesehen. Erst im weiteren Verfahren wird sich zeigen, welche Ansätze letztlich beschlossen werden.
Zusätzliche Mittel für Infrastruktur und Barrierefreiheit
Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sieht für 2027 Ausgaben von rund 54,9 Milliarden Euro vor. Darüber hinaus soll die Förderung des barrierefreien und altersgerechten Umbaus deutlich steigen: Vorgesehen ist eine Erhöhung von 7,5 Millionen Euro auf 32,5 Millionen Euro.
Aus den bundesweiten Ansätzen lässt sich derzeit keine konkrete Finanzierung für ein Vorhaben in Velten ableiten. Sie können jedoch für die weitere kommunalpolitische Bewertung von Investitions-, Stadtentwicklungs- und Infrastrukturprojekten relevant werden.