Streit um Zuschuss zu Stromnetzkosten · Förderung für Migrationssozialarbeit
Im Bund zeichnet sich ein Streit über die künftige Entlastung bei den Stromnetzkosten ab. Der Bundesrat verlangt für die Jahre 2027 bis 2029 einen höheren Bundeszuschuss, während die Bundesregierung an einem niedrigeren Betrag festhält. Zugleich hat Brandenburg eine neue Förderung für Migrationssozialarbeit gestartet, für die Anträge noch bis zum 6. November 2026 möglich sind.Bundespolitik Bundesrat verlangt mehr Geld für niedrigere Netzentgelte
Der Bundesrat hat sich am 29. Oktober 2026 gegen die vorgesehene Höhe des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzkosten ausgesprochen. Die Bundesregierung plant, die Kosten in den Jahren 2027 bis 2029 mit jeweils 5,525 Milliarden Euro zu dämpfen. Die Länder fordern dagegen eine jährliche Unterstützung von 6,5 Milliarden Euro – und damit den Betrag, der für das Jahr 2026 vorgesehen ist.
Mit dem Zuschuss sollen die Übertragungsnetzkosten als Bestandteil der Stromrechnung begrenzt werden. Eine höhere staatliche Beteiligung würde den Finanzierungsanteil der Netzkosten stärker abfedern. Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem Ziel, private Haushalte zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern. Die Bundesregierung weist den Änderungsvorschlag zurück und hält an ihrem Ansatz von 5,525 Milliarden Euro pro Jahr fest.
Für Haushalte, Gewerbe und Unternehmen in Velten ist der Vorgang deshalb relevant, weil die Höhe des Bundeszuschusses in die weitere Entwicklung der Stromkosten einfließen kann. Auswirkungen können sich mittelbar auch bei kommunalen Einrichtungen ergeben, etwa bei Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden oder der Feuerwehr. Ebenso können Betriebe und Handwerksunternehmen von der Entscheidung über die künftige Finanzierung der Netzkosten betroffen sein.
Die weitere gesetzgeberische Beratung entscheidet darüber, welcher Zuschuss ab 2027 zugrunde gelegt wird. Für die lokale Ebene ist insbesondere von Bedeutung, wie sich die endgültige Regelung auf Stromrechnungen und laufende Betriebskosten auswirkt. Eine konkrete Summe für Velten lässt sich aus dem derzeit beschriebenen Verfahren nicht ableiten.
Soziales Brandenburg öffnet Förderung für Migrationssozialarbeit
Das Land Brandenburg hat zum 16. Oktober 2026 eine neue Richtlinie zur Förderung der Migrationssozialarbeit in Kraft gesetzt. Förderanträge können bis zum 6. November 2026 über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Unterstützt werden insbesondere Personalstellen für die Migrationssozialarbeit. Zielgruppe sind bleibeberechtigte Geflüchtete aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern, die dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugeordnet sind. Die Förderung umfasst direkte Personalausgaben sowie eine Pauschale für indirekte Kosten.
Für eine Vollzeitstelle ist der Zuschuss im Jahr 2027 auf höchstens 85.900 Euro begrenzt. Im Jahr 2028 liegt die Obergrenze bei 87.000 Euro. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Brandenburg. Als mögliche Antragsteller nennt die Förderübersicht unter anderem Landkreise, kreisfreie Städte sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Velten kann von dem Programm über regionale Beratungs- und Unterstützungsstrukturen profitieren. Die Stadt gehört zum Landkreis Oberhavel, in dem migrationsbezogene Angebote bereits eine Rolle spielen. Geförderte Stellen könnten unter anderem die Begleitung im Kontakt mit Behörden, die soziale Beratung sowie die Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas und weiteren Einrichtungen unterstützen.
Für die Region ist nun entscheidend, welche Träger die Fördermöglichkeit nutzen und wie die Angebote räumlich organisiert werden. Denkbar sind auch Beratungsleistungen, die im Landkreis verankert sind und regelmäßig in Velten erreichbar werden. Die kurze Antragsfrist macht die Abstimmung zwischen Landkreis, Kommunen und freien Trägern zu einem wichtigen praktischen Schritt.
Einordnung für Velten
Beide Entwicklungen betreffen unterschiedliche Politikfelder, haben aber einen gemeinsamen lokalen Bezug: Bundespolitische Entscheidungen können die finanziellen Rahmenbedingungen für Haushalte, Unternehmen und kommunale Einrichtungen verändern, während Landesförderungen die konkrete soziale Infrastruktur in der Region stärken können.
Bei den Netzkosten steht die Höhe der staatlichen Unterstützung im Mittelpunkt des weiteren Verfahrens. Bei der Migrationssozialarbeit bietet die neue Richtlinie einen zeitlich begrenzten Zugang zu Fördermitteln. Für Velten wird daher sowohl die abschließende Entscheidung über den Stromkostenzuschuss als auch die regionale Umsetzung des Brandenburger Förderprogramms relevant.