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Symbolbild: Bundestag berät digitale Kassen
Symbolbild (KI-generiertes Galeriemotiv)

Bundestag berät digitale Kassen · Auswirkungen auf Betriebe und Veranstalter in Velten

Der Deutsche Bundestag berät am 6. November 2026 erstmals einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Vorgesehen sind unter anderem elektronische Belege, neue Anforderungen an Kassensysteme und erweiterte Kontrollen bei mobilen Verkaufsstellen. Für Unternehmen, Vereine und Veranstalter in Velten könnten daraus technische und organisatorische Anpassungen entstehen.

Bundespolitik Bundestag startet Beratung zur digitalen Kassenführung

Mit der Drucksache 21/8867 beginnt im Bundestag die parlamentarische Beratung eines Gesetzes, das mehrere Vorgaben für handels- und steuerrechtliche Aufzeichnungen zusammenführt. Auf der Tagesordnung für Freitag, den 6. November 2026, steht die erste Beratung. Anschließend soll der Finanzausschuss die Vorlage federführend weiterbehandeln.

Der Entwurf verbindet drei Ziele: Kassenaufzeichnungen sollen stärker digitalisiert, die Kontrolle steuerlich relevanter Vorgänge verbessert und Manipulationen an elektronischen Kassensystemen erschwert werden. Das Vorhaben ist als Regierungsprojekt angelegt und setzt unter anderem Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Kassenpflicht, zur Reduzierung der Papierbelegpflicht und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung um.

Nach den Plänen soll die bislang vorgeschriebene Ausgabe eines Papierbelegs zum 1. Januar 2028 entfallen. Unternehmen könnten ihren Kunden dann einen elektronischen Beleg bereitstellen, beispielsweise über einen QR-Code, einen Download-Link oder ein Kundenkonto. Damit würde die Belegausgabe stärker an digitale Abläufe angepasst.

Wirtschaft Neue Anforderungen für größere Betriebe

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sieht der Entwurf ab 2028 den Einsatz einer elektronischen Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung vor. Die Regelung zielt darauf, Geschäftsvorgänge manipulationssicherer zu dokumentieren und den Finanzbehörden eine verlässlichere Prüfung zu ermöglichen.

Ergänzend sind verschärfte Sanktionen für die Manipulation elektronischer Kassensysteme vorgesehen. Der Entwurf erweitert außerdem die Möglichkeiten der Kassen-Nachschau. Davon können insbesondere mobile und wechselnde Verkaufsstellen erfasst werden, etwa Marktstände, Messestände oder Verkaufsangebote auf Weihnachtsmärkten.

Für die weitere Ausgestaltung kommt den vorgesehenen Übergangs- und Ausnahmeregelungen Bedeutung zu. Der aktuelle Entwurfsstand sieht zudem eine angekündigte Rechtsverordnung vor, durch die technische und praktische Einzelheiten näher bestimmt werden sollen.

Was das für Velten bedeuten kann

Der Gesetzentwurf richtet sich unmittelbar an Unternehmen und Anbieter entgeltlicher Leistungen. In Velten können damit vor allem Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe angesprochen sein. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro steht insbesondere die Einführung oder Anpassung einer zertifizierten elektronischen Kasse im Mittelpunkt.

Auch mobile Händler und Verkaufsstände könnten von den geplanten Kontrollmöglichkeiten erfasst werden. Das betrifft beispielsweise Anbieter auf Märkten, bei Stadtfesten oder auf Weihnachtsmärkten. Für die betroffenen Betriebe kann die Umstellung Investitionen in Kassentechnik, Software und technische Sicherheitseinrichtungen auslösen. Hinzu kommen organisatorische Aufgaben bei der Einrichtung und Nutzung elektronischer Belege.

Ein lokaler Bezug besteht außerdem bei Vereinen und Veranstaltern, die bei öffentlichen oder eigenen Veranstaltungen Waren und andere Leistungen gegen Entgelt anbieten. Für gelegentliche Verkaufsangebote und Betriebe mit offenen Ladenkassen wird entscheidend sein, wie die endgültigen Ausnahmen und Härtefallregelungen ausgestaltet werden. Diese Fragen sind Bestandteil des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Digitalisierung und zusätzlicher Anpassungsaufwand

Die Bundesregierung verbindet mit der Vorlage weniger Papierverbrauch, eine zeitgemäße digitale Abwicklung und eine wirksamere Bekämpfung von Steuerbetrug. Für Unternehmen und andere Anbieter steht dem der Aufwand für neue Technik, Software und betriebliche Abläufe gegenüber. Gerade kleinere Betriebe, Vereine und Veranstalter müssen daher prüfen, welche Anforderungen sie nach dem endgültigen Gesetz erfüllen müssen.

Mit der ersten Beratung beginnt zunächst die parlamentarische Prüfung. Änderungen am Entwurf können sich im weiteren Verfahren insbesondere bei Übergangsfristen, Ausnahmen und technischen Vorgaben ergeben. Für Betriebe und Veranstalter in Velten wird deshalb der Fortgang der Beratungen im Finanzausschuss maßgeblich sein.

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