Bundeserprobungsgesetz und kommunale Reallabore
Seit dem 10. Oktober 2026 gilt das Bundeserprobungsgesetz. Es ermöglicht zeitlich befristete Modellvorhaben, in denen Kommunen digitale Verwaltungsangebote, neue Technologien und organisatorische Lösungen unter realen Bedingungen erproben können. Für Velten und den Landkreis Oberhavel entsteht damit ein neuer bundesrechtlicher Ansatzpunkt für künftige Projekte, ohne dass daraus automatisch eine Finanzierung oder ein Anspruch auf eine bestimmte Ausnahmegenehmigung folgt.Mit dem am 10. Oktober 2026 in Kraft getretenen Bundeserprobungsgesetz hat der Bund einen rechtlichen Rahmen für sogenannte Reallabore geschaffen. In diesen zeitlich begrenzten Erprobungsräumen können neue Technologien, digitale Verfahren und organisatorische Modelle unter praktischen Bedingungen getestet werden.
Das Gesetz wurde ursprünglich von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiterentwickelt. Sein Ziel ist es, Innovationen nicht ausschließlich in theoretischen oder abgeschotteten Modellversuchen zu prüfen, sondern ihre Praxistauglichkeit unter behördlicher Begleitung zu erproben.
Bundespolitik Was das Gesetz für Kommunen ermöglicht
Für Städte und Gemeinden ist vor allem die Möglichkeit relevant, digitale oder vereinfachte Verwaltungsverfahren in einem klar begrenzten Rahmen zu testen. Das Gesetz sieht vor, dass bei geeigneten Projekten unter bestimmten Voraussetzungen auch von einzelnen verwaltungsrechtlichen Vorgaben abgewichen werden kann. Die Erprobung bleibt dabei zeitlich und sachlich begrenzt und steht unter der Aufsicht der jeweils zuständigen Behörden.
Als mögliche Anwendungsbereiche nennt der Bund unter anderem die Digitalisierung der Verwaltung, die Modernisierung staatlicher Register, Telekommunikation, Bildung und Gesundheitswesen. Auch die Europäische Brieftasche für die digitale Identität gehört zu den im Gesetz berücksichtigten Feldern.
Für die kommunale Praxis können daraus verschiedene Ansatzpunkte entstehen. Dazu zählen etwa Online-Anträge und digitale Bürgerdienste, der Datenaustausch zwischen Behörden, digitale Bau- und Genehmigungsverfahren oder neue Formen der Identifikation und des Nachweises. Ebenso denkbar sind Modellprojekte für Mobilität, Schulen, Kindertagesstätten oder soziale Angebote, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Mögliche Bedeutung für Velten und Oberhavel
In Velten könnte der neue Rechtsrahmen perspektivisch vor allem dort interessant werden, wo Verwaltungsabläufe digitalisiert, vereinfacht oder mit anderen kommunalen Stellen verknüpft werden sollen. Ein Vorhaben könnte sich dabei auf die Stadt selbst beziehen oder gemeinsam mit dem Landkreis Oberhavel und weiteren Kommunen entwickelt werden.
Ob ein konkretes Projekt als Reallabor zugelassen werden kann, hängt vom jeweiligen Fachrecht, der zuständigen Behörde und der konkreten Ausgestaltung ab. Berücksichtigt werden müssen außerdem Datenschutz, IT-Sicherheit, technische Standards und der Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Auch die Frage, wie ein zunächst befristetes Verfahren nach Abschluss der Erprobung dauerhaft in den Verwaltungsalltag übernommen werden kann, gehört zur Vorbereitung eines solchen Projekts.
Das Gesetz schafft damit einen rechtlichen Handlungsspielraum, ersetzt aber weder die kommunale Planung noch die fachliche Prüfung im Einzelfall. Für eine Beteiligung wären voraussichtlich ein konkreter Anwendungsfall, ein belastbares Sicherheits- und Datenschutzkonzept sowie klare Regelungen zur Auswertung des Modellversuchs erforderlich. Eine zusätzliche Finanzierung der Stadt ergibt sich aus dem Gesetz nicht automatisch.
Bundespolitischer Hintergrund
Die Beteiligung von CDU/CSU und SPD an der Gesetzesinitiative zeigt, dass die Erprobung neuer Verwaltungs- und Technologielösungen parteiübergreifend auf Bundesebene verfolgt wurde. In der allgemeinen CDU-Position spielen eine leistungsfähigere digitale Verwaltung, mehr kommunale Handlungsspielräume und der Einsatz von Experimentierklauseln eine wichtige Rolle.
Für die kommunalpolitische Debatte in Velten liefert das Gesetz damit einen neuen bundespolitischen Bezugspunkt. Entscheidend wird sein, ob aus dem allgemeinen Rechtsrahmen konkrete Vorhaben auf Landes-, Kreis- oder kommunaler Ebene entstehen und welche Bedingungen dafür gelten. Für Velten könnten dabei insbesondere Kooperationen mit dem Landkreis oder anderen Kommunen in Betracht kommen, wenn ein gemeinsamer Anwendungsfall entwickelt wird.
Was nun geprüft werden kann
Als nächste praktische Schritte bieten sich eine Bestandsaufnahme bereits geplanter Digitalisierungsvorhaben und die Prüfung möglicher gemeinsamer Projekte im Landkreis an. Dabei könnten zunächst Verwaltungsleistungen ausgewählt werden, bei denen Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen besonders stark von vereinfachten und digitalen Abläufen profitieren würden.
Ebenso wichtig wären frühzeitige Festlegungen zu Kosten, Zuständigkeiten, Beteiligung der kommunalen Gremien und Information der Öffentlichkeit. Das Bundeserprobungsgesetz eröffnet hierfür neue Möglichkeiten. Ob daraus in Velten ein eigenes Reallabor oder eine Beteiligung an einem regionalen Modellvorhaben entsteht, muss auf Grundlage eines konkreten Projekts entschieden werden.