Ausgleich für den öffentlichen Nahverkehr
Aufgabenträger des kommunalen und des schienengebundenen öffentlichen Personenverkehrs können beim Land Brandenburg einen Ausgleich für nicht gedeckte Ausgaben aus dem Deutschlandticket 2026 beantragen. Die Frist endet am 30. September 2026.
Der Antrag muss die Verkehrsverträge des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt gebündelt erfassen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem ein zusammenfassendes Antragsformular, Berechnungsnachweise sowie Belege zu den Einnahmen aus dem Deutschlandticket. Vorgaben zur Weiterleitung der Mittel an Verkehrsunternehmen können ebenfalls Bestandteil des Verfahrens sein.
Für den Raum Velten ist entscheidend, wie der zuständige Aufgabenträger im Landkreis Oberhavel das Verfahren nutzt und die Ausgleichsmittel in die Verkehrsverträge beziehungsweise an die beteiligten Verkehrsunternehmen weitergibt. Die Auszahlung der Landesmittel ist derzeit für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
Neue Fördermöglichkeit für kleinere Projekte
Das brandenburgische Infrastrukturministerium nimmt ab dem 1. November 2026 Anträge für Lottomittel des Jahres 2027 entgegen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen.
Gefördert werden können kleinteilige, gemeinwohlorientierte Vorhaben etwa in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung. Die beantragte Förderung darf höchstens 30.000 Euro betragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Finanzierung über andere Förderprogramme des Infrastrukturministeriums nicht möglich ist.
Damit eröffnet sich für die Stadt Velten ein Förderfenster für kleinere Vorhaben, beispielsweise zur Verkehrssicherheit, Mobilität oder Stadtentwicklung, sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt werden.