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Redaktionelle Infografik zu Fristen und Fördermöglichkeiten in Brandenburg: Deutschlandticket-Ausgleich bis 30. September 2026, Auszahlung im ersten Quartal 2027, Lottomittel-Anträge ab 1. November 2026 mit einer möglichen Förderung von bis zu 30.000 Euro.
Zwei Förderfenster im Blick: Ausgleich für das Deutschlandticket bis 30. September 2026 beantragen, Lottomittel für kleinere Projekte ab 1. November 2026.
Für den Ausgleich ungedeckter Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket 2026 läuft im Land Brandenburg eine wichtige Frist. Anträge müssen bis zum 30. September 2026 beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingereicht werden. Für Velten ist das Verfahren vor allem mit Blick auf die Finanzierung des Busverkehrs im Landkreis Oberhavel relevant.

Ausgleich für den öffentlichen Nahverkehr

Aufgabenträger des kommunalen und des schienengebundenen öffentlichen Personenverkehrs können beim Land Brandenburg einen Ausgleich für nicht gedeckte Ausgaben aus dem Deutschlandticket 2026 beantragen. Die Frist endet am 30. September 2026.

Der Antrag muss die Verkehrsverträge des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt gebündelt erfassen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem ein zusammenfassendes Antragsformular, Berechnungsnachweise sowie Belege zu den Einnahmen aus dem Deutschlandticket. Vorgaben zur Weiterleitung der Mittel an Verkehrsunternehmen können ebenfalls Bestandteil des Verfahrens sein.

Für den Raum Velten ist entscheidend, wie der zuständige Aufgabenträger im Landkreis Oberhavel das Verfahren nutzt und die Ausgleichsmittel in die Verkehrsverträge beziehungsweise an die beteiligten Verkehrsunternehmen weitergibt. Die Auszahlung der Landesmittel ist derzeit für das erste Quartal 2027 vorgesehen.

Neue Fördermöglichkeit für kleinere Projekte

Das brandenburgische Infrastrukturministerium nimmt ab dem 1. November 2026 Anträge für Lottomittel des Jahres 2027 entgegen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen.

Gefördert werden können kleinteilige, gemeinwohlorientierte Vorhaben etwa in den Bereichen Verkehr, Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung. Die beantragte Förderung darf höchstens 30.000 Euro betragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Finanzierung über andere Förderprogramme des Infrastrukturministeriums nicht möglich ist.

Damit eröffnet sich für die Stadt Velten ein Förderfenster für kleinere Vorhaben, beispielsweise zur Verkehrssicherheit, Mobilität oder Stadtentwicklung, sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt werden.