Bauanträge künftig digital bearbeiten
Seit dem 6. Oktober 2026 sind nach Angaben des Brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung alle Bauaufsichtsbehörden des Landes an das Virtuelle Bauamt angeschlossen. Das digitale Verfahren reicht von der Einreichung eines Bauantrags über die weitere Bearbeitung bis zur Baugenehmigung.
Für Bauwillige, Unternehmen und Planungsbüros in Velten bedeutet das, dass Genehmigungsverfahren grundsätzlich vollständig online abgewickelt werden können. Das System ist an die Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörden angebunden. Dadurch sollen unter anderem Papierakten, Postversand und die Abgabe mehrerer Ausfertigungen entfallen.
Das Land und das Ministerium des Innern und für Kommunales haben die Einführung finanziell unterstützt. Das Virtuelle Bauamt soll außerdem eine transparentere Kommunikation und eine bessere digitale Nachverfolgung von Verfahrensständen ermöglichen. Für Wohnungsbau, gewerbliche Projekte und private Bauvorhaben in Velten entsteht damit ein landesweit einheitlicher digitaler Zugang zum Baugenehmigungsverfahren.
GRW-Förderung mit vereinfachten Verfahren
Auch bei der regionalen Wirtschaftsförderung gibt es eine relevante Änderung. Das Wirtschaftsministerium teilte am 16. September 2026 mit, dass die Programme der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angepasst und die Antragsverfahren vereinfacht wurden.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen ebenso wie an Kommunen und Landkreise. Für kommunale Vorhaben kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Erwerb von Flächen durch eine anteilige Förderung der Grunderwerbskosten unterstützt werden. Unternehmen sollen von einer vereinfachten Antragsberechtigung, höheren Förderbeträgen und geringeren Nachweisanforderungen bei geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätzen profitieren.
Velten gehört zum Regionalen Wachstumskern Oranienburg/Hennigsdorf/Velten. Damit sind die neuen Förderbedingungen für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts unmittelbar relevant. In Betracht kommen je nach Vorhaben unter anderem Investitionen von Unternehmen, energiebezogene Projekte sowie kommunale Maßnahmen zur Entwicklung und Erschließung gewerblicher Flächen.
Ob eine Förderung bewilligt werden kann, hängt vom jeweiligen Projekt, den geltenden Richtlinien und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Kommunale Vorhaben müssen zudem vorbereitet, mitfinanziert und förderrechtlich nachgewiesen werden. Bei Flächenkäufen sind insbesondere Wirtschaftlichkeit, Beihilferecht, Vergabe und Zweckbindung zu berücksichtigen.