Neue Vorgaben für Sozialleistungen
Der Gesetzentwurf soll Anpassungen zur Finanzierung und Konsolidierung des Bundeshaushalts ermöglichen. Vorgesehen ist unter anderem, den Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag zu streichen und die Fortschreibung bestimmter Regelbedarfe zu ändern.
Nach den Angaben im Entwurf können sich daraus finanzielle Auswirkungen für Länder und Kommunen ergeben. Genannt werden mögliche Minderausgaben bei einzelnen kommunalen Leistungsträgern, unter anderem im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Für Velten ergibt sich daraus noch keine konkrete Zahlung oder Förderentscheidung. Die möglichen Folgen betreffen vielmehr die kommunale Finanzplanung und die Finanzierung sozialer Pflichtaufgaben. Welche Auswirkungen tatsächlich eintreten, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.
Veränderungen beim Klima- und Transformationsfonds
Der Entwurf sieht außerdem Änderungen bei der Verwendung von Einnahmen aus Emissionszertifikaten vor. Ein größerer Anteil dieser Einnahmen soll dem Bundeshaushalt zufließen. Dadurch kann sich die finanzielle Ausstattung des Klima- und Transformationsfonds verändern.
Für Kommunen ist dies insbesondere mit Blick auf klima- und investitionsbezogene Programme relevant. Aus dem Gesetzentwurf lässt sich jedoch keine konkrete Förderzusage für Velten ableiten.
Bundestag berät über den Bauetat
Am 10. September 2026 steht im Bundestag die erste Beratung des Einzelplans 25 für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an. Für das Jahr 2027 sind dafür Ausgaben von rund 7,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Der Etat umfasst Themen, die für Städte und Gemeinden von Bedeutung sind, darunter Städtebauförderung, Wohnungsbau und kommunale Infrastruktur. Die Beratung ist zunächst Teil des laufenden Haushaltsverfahrens. Über konkrete Förderungen für Veltener Vorhaben wird damit noch nicht entschieden.
Weitere Termine im Haushaltsverfahren
Am 9. September 2026 hat der Bundestag die allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2027 geführt. Der Regierungsentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme von rund 118,7 Milliarden Euro vor. Die erste Beratung der Einzelpläne soll bis zum 11. September abgeschlossen werden; anschließend wird der Entwurf im Haushaltsausschuss weiter beraten.
Für das Haushaltsbegleitgesetz ist eine öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses am 12. Oktober 2026 vorgesehen. Die Beratung des Bauetats im Haushaltsausschuss ist nach dem aktuellen Fahrplan für den 5. November geplant. Die Schlussberatung und Verabschiedung des Bundeshaushalts sollen am 27. November 2026 folgen.