Parlamentarische Anhörung zur Reform
Der Bundestagsausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 12. Oktober 2026 öffentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz beraten. Am folgenden Tag veröffentlichte der Bundestag außerdem eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur geplanten Neuregelung.
Der Entwurf setzt stärker auf infrastrukturelle und reguläre Angebote. Vorgesehen sind unter anderem gruppenbezogene Bildungsassistenzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Diese sollen individuelle Hilfen in bestimmten Fällen ergänzen oder teilweise ersetzen können.
Ein weiterer Baustein ist eine Experimentierklausel. Sie soll zeitlich befristete Modelle ermöglichen, bei denen Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe stärker bei der Kinder- und Jugendhilfe gebündelt werden. Damit verbindet der Entwurf das Ziel, Hilfen für Kinder und Familien koordinierter aus einer Hand anzubieten.
Unterschiedliche Einschätzungen zu den Kosten
Die Bundesregierung begründet die Reform mit dem erwarteten Abbau von Verwaltungsaufwand und einer besseren Abstimmung der Hilfen. Die finanziellen Auswirkungen der Experimentierklausel sollen nach Regierungsangaben wissenschaftlich ausgewertet werden.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bewertet mögliche Einsparungen dagegen als nicht ausreichend abgesichert. In der im Bundestag dokumentierten Stellungnahme wird vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Städte, Gemeinden und Landkreise gewarnt.
Relevanz für Velten und Oberhavel
Die geplanten Änderungen könnten die Organisation von Angeboten in Kitas und Schulen sowie die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern beeinflussen. Für Velten wäre dabei insbesondere das Zusammenspiel mit dem Landkreis Oberhavel von Bedeutung.
Der Vorgang befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Maßgeblich für die kommunale Praxis werden der weitere Gesetzgebungsprozess und die konkrete Ausgestaltung der Zuständigkeiten und Finanzierungsfolgen sein.