Neutralitätsbeschluss hält kommunalrechtlicher Prüfung stand
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel ist der Beanstandung der Bürgermeisterin zum Beschluss 2026/078 nicht gefolgt. Nach der am 8. Oktober 2026 veröffentlichten amtlichen Mitteilung bewertet sie den Beschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen als rechtmäßig.
Der Beschluss war von den zuständigen kommunalen Gremien am 26. März beziehungsweise am 21. Mai 2026 mehrheitlich gefasst worden. Er sieht vor, dass städtische Räume nicht dauerhaft oder regelmäßig als Ersatzstätte für religiöse Versammlungen genutzt werden.
Mit der kommunalaufsichtlichen Bewertung ist die rechtliche Prüfung des Beschlusses abgeschlossen. Für die Anwendung in der Stadtverwaltung bildet die Entscheidung nun den maßgeblichen kommunalrechtlichen Rahmen.
Neue Kita in der Mühlenstraße nimmt Gestalt an
Am 6. Oktober 2026 wurde in der Mühlenstraße 31 der Grundstein für eine neue Kindertagesstätte gelegt. Die Stadt beziffert das Investitionsvolumen auf rund 6,1 Millionen Euro.
In der Einrichtung sollen etwa 80 bis maximal 100 Kinder betreut werden. Mit dem Neubau entsteht zusätzliche Betreuungskapazität in Velten und ein weiteres städtisches Bauprojekt im Bereich der sozialen Infrastruktur.
Die beiden aktuellen Mitteilungen betreffen damit unterschiedliche kommunale Handlungsfelder: Während die rechtliche Bewertung den Umgang mit städtischen Räumen bestimmt, zielt das Kita-Projekt auf den Ausbau des Betreuungsangebots.