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Redaktionelle Grafik mit einem stilisierten geprüften Dokument und Symbolen für kommunale Regelungen, Videoaufzeichnung und Verwaltung.
Die Kommunalaufsicht bewertet den Veltener Grundsatzbeschluss zur Nutzung städtischer Räume als rechtmäßig.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel bewertet den Veltener Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen als rechtmäßig. Damit kann die Stadtverwaltung an die praktische Umsetzung gehen und ihre Benutzungsordnungen anpassen. Zudem ist die Aufzeichnung der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Oktober wieder online verfügbar.

Kommunalaufsicht weist Beanstandung zurück

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel folgt der Beanstandung der Veltener Bürgermeisterin gegen den Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen nicht. Das teilte die Stadt Velten am 8. Oktober 2026 mit. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. März beziehungsweise 21. Mai 2026 wird nach Angaben der Stadt als rechtmäßig bewertet.

Der Beschluss schließt aus, dass städtische Räume dauerhaft oder regelmäßig als Ersatzstätte für religiöse Versammlungen genutzt werden. Einzelne religiöse Veranstaltungen bleiben nach der von der Stadt dargestellten Begründung grundsätzlich möglich. Entscheidend sei demnach nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, sondern die Art und Regelmäßigkeit der Nutzung.

Als nächsten Verwaltungsschritt kündigt die Stadt die Anpassung der Benutzungsordnungen für ihre Einrichtungen an. Damit beginnt die Umsetzung des Beschlusses auf Grundlage der kommunalaufsichtlichen Bewertung. Die Regelung betrifft nach der Darstellung der Stadt sämtliche Religionsgemeinschaften gleichermaßen.

Aufzeichnung der Stadtverordnetenversammlung wieder verfügbar

Die Aufzeichnung der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Oktober 2026 ist auf der städtischen Livestream-Seite wieder abrufbar. Nach Angaben der Stadt musste das Video wegen einer Unterbrechung bei YouTube neu hochgeladen werden.

Die Aufnahme bietet damit eine zusätzliche Möglichkeit, den Verlauf der Sitzung nachzuvollziehen. Sie ergänzt die schriftlichen Informationen des Rats- und Bürgerinformationssystems und der städtischen Veröffentlichungen.

Kita-Neubau in der Mühlenstraße gestartet

Für den Neubau der Kindertagesstätte in der Mühlenstraße 31 wurde am 6. Oktober 2026 der Grundstein gelegt. Die Stadt veröffentlichte diese Nachricht am 9. Oktober. Das Projekt umfasst nach städtischen Angaben ein Investitionsvolumen von rund 6,1 Millionen Euro und soll Platz für 80 bis höchstens 100 Kinder schaffen.

Mehr als drei Millionen Euro sollen aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität stammen. Die Fertigstellung wird etwa ein Jahr nach der Grundsteinlegung erwartet. Mit der Grundsteinlegung ist das Vorhaben in die Bauphase übergegangen.