Beschluss bleibt nach Darstellung der Stadt bestehen
Die Stadt Velten teilte am 8. Oktober 2026 mit, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel die Beanstandung der Bürgermeisterin zurückgewiesen habe. Anlass war der Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen. Nach der von der Stadt veröffentlichten Darstellung bewertet die Kommunalaufsicht den Beschluss als rechtmäßig.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Regelung in Sitzungen am 26. März und 21. Mai 2026 mehrheitlich beschlossen. Sie sieht vor, städtische Räume nicht dauerhaft oder regelmäßig als Ersatz für eigene religiöse Versammlungsstätten zu nutzen. Die kommunalaufsichtliche Bewertung bezieht sich laut Stadt auf die Art und Häufigkeit der Raumnutzung und nicht auf eine bestimmte Religion.
Nach Angaben der Stadt bleibt eine Nutzung kommunaler Räume durch Menschen muslimischen Glaubens grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen werden soll demnach die dauerhafte oder regelmäßige Verwendung städtischer Einrichtungen für religiöse Versammlungen und Kulthandlungen.
Stadtverwaltung plant Anpassung der Benutzungsordnungen
Die Verwaltung kündigte an, die Benutzungsordnungen ihrer Einrichtungen an den Beschluss anzupassen. Davon können unter anderem Regelungen zur Vergabe kommunaler Räume und künftige Nutzungsvereinbarungen betroffen sein.
Im Mittelpunkt des ursprünglichen Konflikts stand nach Angaben der Stadt die regelmäßige Nutzung von Räumen im Bürgerhaus durch eine muslimische Glaubensgemeinschaft. Die Bürgermeisterin hatte den Beschluss unter anderem mit Blick auf das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes beanstandet. Sie erklärte zugleich, die Entscheidung der Kommunalaufsicht zu akzeptieren, den Inhalt des Beschlusses jedoch weiterhin nicht mitzutragen.
Die kommunalaufsichtliche Einordnung betrifft damit das Verhältnis zwischen Stadtverordnetenversammlung, Bürgermeisterin und Stadtverwaltung. Zugleich berührt sie die künftige Nutzung städtischer Infrastruktur durch Religionsgemeinschaften und andere Gruppen. Die vorliegenden Angaben beruhen auf der offiziellen Mitteilung der Stadt Velten über die Entscheidung der Kommunalaufsicht.