Aufsicht weist Beanstandung zurück
Die Stadt Velten teilte am 8. Oktober 2026 mit, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel den Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen bestätigt hat. Die Beanstandung der Bürgermeisterin wurde damit zurückgewiesen.
Der Beschluss war von der Stadtverordnetenversammlung zuvor am 26. März und am 21. Mai 2026 mehrheitlich gefasst worden. Nach der nun veröffentlichten Bewertung steht die Regelung mit dem geltenden Recht in Einklang.
Regelung gilt für regelmäßige Raumbelegung
Der Beschluss schließt nach Angaben der Stadt aus, dass kommunale Einrichtungen dauerhaft oder regelmäßig als Ersatzorte für religiöse Versammlungen genutzt werden. Maßgeblich sei dabei nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Glaubensgemeinschaft, sondern die Art und Häufigkeit der Nutzung.
Die Regelung betrifft insbesondere die wiederkehrende Nutzung des Bürgerhauses Velten-Süd durch eine muslimische Glaubensgemeinschaft. Die Kommunalaufsicht begründet ihre rechtliche Bewertung damit, dass der Beschluss allgemein auf die Nutzung städtischer Räume und nicht auf eine bestimmte Religion bezogen sei.
Anpassung der Benutzungsordnungen angekündigt
Die Stadt kündigte an, die Benutzungsordnungen ihrer Einrichtungen an den bestätigten Grundsatzbeschluss anzupassen. Damit soll die Vorgabe künftig in den Regelwerken für die kommunalen Räume abgebildet werden.
Für die kommunalpolitische Debatte in Velten markiert die Entscheidung einen neuen Verfahrensstand: Aus der Auseinandersetzung über den Beschluss ist eine aufsichtsrechtlich geprüfte und bestätigte Regelung geworden. Die Entscheidung betrifft damit das Verhältnis zwischen Stadtverordnetenversammlung, Bürgermeisterin und Verwaltung ebenso wie die künftige Vergabe städtischer Räume.