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Redaktionelle Grafik eines geprüften kommunalen Beschlussdokuments mit Prüfzeichen und Hinweis auf Benutzungsordnungen.
Die Kommunalaufsicht bestätigte den Beschluss zur Nutzung städtischer Räume; die Benutzungsordnungen sollen angepasst werden.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hat die Beanstandung der Veltener Bürgermeisterin gegen den Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen zurückgewiesen. Damit bewertet die Aufsicht die Regelung zur regelmäßigen Nutzung kommunaler Räume als rechtmäßig. Die Stadt will ihre Benutzungsordnungen entsprechend anpassen.

Aufsicht weist Beanstandung zurück

Die Stadt Velten teilte am 8. Oktober 2026 mit, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel den Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen bestätigt hat. Die Beanstandung der Bürgermeisterin wurde damit zurückgewiesen.

Der Beschluss war von der Stadtverordnetenversammlung zuvor am 26. März und am 21. Mai 2026 mehrheitlich gefasst worden. Nach der nun veröffentlichten Bewertung steht die Regelung mit dem geltenden Recht in Einklang.

Regelung gilt für regelmäßige Raumbelegung

Der Beschluss schließt nach Angaben der Stadt aus, dass kommunale Einrichtungen dauerhaft oder regelmäßig als Ersatzorte für religiöse Versammlungen genutzt werden. Maßgeblich sei dabei nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Glaubensgemeinschaft, sondern die Art und Häufigkeit der Nutzung.

Die Regelung betrifft insbesondere die wiederkehrende Nutzung des Bürgerhauses Velten-Süd durch eine muslimische Glaubensgemeinschaft. Die Kommunalaufsicht begründet ihre rechtliche Bewertung damit, dass der Beschluss allgemein auf die Nutzung städtischer Räume und nicht auf eine bestimmte Religion bezogen sei.

Anpassung der Benutzungsordnungen angekündigt

Die Stadt kündigte an, die Benutzungsordnungen ihrer Einrichtungen an den bestätigten Grundsatzbeschluss anzupassen. Damit soll die Vorgabe künftig in den Regelwerken für die kommunalen Räume abgebildet werden.

Für die kommunalpolitische Debatte in Velten markiert die Entscheidung einen neuen Verfahrensstand: Aus der Auseinandersetzung über den Beschluss ist eine aufsichtsrechtlich geprüfte und bestätigte Regelung geworden. Die Entscheidung betrifft damit das Verhältnis zwischen Stadtverordnetenversammlung, Bürgermeisterin und Verwaltung ebenso wie die künftige Vergabe städtischer Räume.