Rechtliche Bestätigung für Beschluss 2026/078
Die Stadt Velten teilte am 8. Oktober 2026 mit, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel der Beanstandung der Bürgermeisterin zum Grundsatzbeschluss über die religiöse Neutralität städtischer Einrichtungen nicht folgt. Nach Darstellung der Stadt hält die Aufsichtsbehörde den Beschluss 2026/078 für rechtmäßig.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Beschluss nach den vorliegenden Angaben in ihren Sitzungen am 26. März und am 21. Mai 2026 mehrheitlich gefasst. Er legt fest, dass städtische Räume künftig nicht dauerhaft oder regelmäßig als Ersatzort für religiöse Versammlungen genutzt werden sollen.
Maßgeblich ist dabei nach der veröffentlichten Darstellung nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Glaubensgemeinschaft. Entscheidend sei vielmehr die Art und Häufigkeit der Nutzung. Einzelne oder nicht dauerhaft angelegte religiöse Veranstaltungen sollen in städtischen Räumen weiterhin möglich bleiben.
Anpassung der Benutzungsordnungen angekündigt
Als nächsten Schritt will die Stadtverwaltung die Benutzungsordnungen ihrer Einrichtungen entsprechend überarbeiten. Damit soll die beschlossene Regelung in den geltenden Vorgaben für die Nutzung städtischer Räume berücksichtigt werden.
Die konkrete Ausgestaltung der neuen Regelungen wird für die praktische Anwendung entscheidend sein. Dazu gehören insbesondere die Abgrenzung zwischen gelegentlicher und regelmäßiger Nutzung sowie die Frage, ob die Vorgaben einheitlich für sämtliche städtischen Einrichtungen gelten. Auch für Nutzergruppen des Bürgerhauses Velten-Süd und anderer Räume können sich daraus konkrete Auswirkungen ergeben.
Die Bestätigung durch die Kommunalaufsicht beendet damit den aufsichtsrechtlichen Konflikt über die grundsätzliche Zulässigkeit des Beschlusses. Die weitere politische und verwaltungspraktische Umsetzung richtet sich nun auf die Anpassung der Benutzungsordnungen.