Zum Inhalt
Redaktionelle Grafik zu einer kommunalaufsichtlichen Bestätigung eines Beschlusses über die Nutzung städtischer Räume und zur geplanten Anpassung der Benutzungsordnungen.
Die Kommunalaufsicht bewertet den Veltener Grundsatzbeschluss zur Nutzung städtischer Räume als rechtmäßig.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel hält den Grundsatzbeschluss der Veltener Stadtverordnetenversammlung zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen für rechtmäßig. Die Stadtverwaltung will daraufhin die Benutzungsordnungen ihrer Einrichtungen anpassen. Der Beschluss schließt eine dauerhafte oder regelmäßige Nutzung städtischer Räume als Ersatzstätte für religiöse Versammlungen aus.

Die Stadt Velten hat am 8. Oktober 2026 über die Bewertung der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel informiert. Danach folgt die Aufsichtsbehörde nicht der Beanstandung der Bürgermeisterin gegen den Grundsatzbeschluss zur religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen. Nach Darstellung der Stadt wird der Beschluss als rechtmäßig bewertet.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Beschluss in ihren Sitzungen vom 26. März und 21. Mai 2026 mehrheitlich gefasst. Er sieht vor, dass städtische Räume nicht dauerhaft oder regelmäßig als Ersatzort für religiöse Versammlungen oder Kulthandlungen genutzt werden dürfen.

Regeln sollen für alle Religionsgemeinschaften gelten

Die kommunalaufsichtliche Bewertung stellt nach Angaben der Stadt zugleich klar, dass Menschen muslimischen Glaubens städtische Räume weiterhin nutzen können. Ausgeschlossen ist demnach nicht jede Nutzung durch Angehörige einer bestimmten Religion, sondern die dauerhafte oder regelmäßige Verwendung von Räumen für religiöse Versammlungen oder Kulthandlungen. Die Einschränkung soll unabhängig von der jeweiligen Religionsgemeinschaft gelten.

Damit betrifft der Beschluss die Nutzung städtischer Einrichtungen anhand der Art und Regelmäßigkeit einer Veranstaltung, nicht die Religionszugehörigkeit der Nutzerinnen und Nutzer. Für Vereine, Initiativen und andere Gruppen ist damit insbesondere die künftige Anwendung der Benutzungsregeln maßgeblich.

Benutzungsordnungen werden angepasst

Als Konsequenz aus der aufsichtsrechtlichen Bewertung kündigt die Stadtverwaltung an, die Benutzungsordnungen ihrer Einrichtungen entsprechend zu überarbeiten. Die Anpassung soll die Vorgaben des Grundsatzbeschlusses in die Regelungen für die Nutzung städtischer Räume aufnehmen.

Die Mitteilung der Stadt nennt noch keinen konkreten Wortlaut der Änderungen. Auch ein Zeitplan für die Überarbeitung oder Angaben zu einer möglichen weiteren Beratung in politischen Gremien sind darin nicht enthalten. Für die praktische Umsetzung wird daher entscheidend sein, wie die neuen Kriterien formuliert und auf unterschiedliche Nutzungsanträge angewendet werden.