Zum Inhalt
Redaktionelle Grafik mit abstraktem Liniennetz, Beteiligungskarten und Kalenderhinweis zur Beratung des Nahverkehrsplans Oberhavel 2027 bis 2031; ergänzend ist eine Sperrmarkierung für den Wensickendorfer Forst dargestellt.
Die Hinweise zum Nahverkehrsplan Oberhavel werden ausgewertet; anschließend steht die Beratung im zuständigen Ausschuss an.
Die öffentliche Beteiligung am Entwurf des Nahverkehrsplans für Oberhavel 2027 bis 2031 ist abgeschlossen. Der Landkreis wertet die eingegangenen Hinweise nun aus; anschließend soll der Entwurf im zuständigen Fachausschuss beraten werden. In Oranienburg wurde außerdem eine Sperrung im Wensickendorfer Forst wegen einer Kampfmittelmaßnahme angeordnet.

Nächste Phase beim Nahverkehrsplan

Die öffentliche Beteiligung zum Nahverkehrsplan des Landkreises Oberhavel für die Jahre 2027 bis 2031 endete am 13. September 2026. Nach Angaben des Landkreises werden die eingegangenen Stellungnahmen derzeit ausgewertet.

Die Ergebnisse sollen anschließend dem Ausschuss für Mobilität, Ordnung und Katastrophenschutz vorgelegt werden. Ein Bericht zur Beteiligung und die endgültige Fassung des Nahverkehrsplans sollen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses ist für den 16. September 2026 um 17 Uhr in Oranienburg angekündigt. Zum Zeitpunkt der Recherche lag dazu noch keine öffentlich zugängliche Ergebnisdokumentation vor.

Für die weitere Beratung ist damit entscheidend, wie die eingegangenen Hinweise in die Überarbeitung des Plans einfließen. Besonders relevant sind dabei die Auswirkungen auf Verbindungen zwischen den Städten und Gemeinden Oberhavels sowie auf den Schüler-, Pendler- und Wirtschaftsverkehr.

Sperrbereich im Wensickendorfer Forst

Die Stadt Oranienburg hat am 15. September 2026 eine Allgemeinverfügung für einen Sperrbereich im Wensickendorfer Forst veröffentlicht. Anlass ist die für den 16. September vorgesehene Sprengung von Kleinstmunition.

Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr. Für den betroffenen Bereich gelten während des Einsatzes die in der Verfügung festgelegten Zugangsbeschränkungen.