Neue Regeln für Bauanträge
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung ist am 30. Juni 2026 in Kraft getreten. Ziel der Reform sind unter anderem schnellere Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie sowie Erleichterungen beim Wohnungsbau und bei Umbauten im Bestand.
Für Velten besonders relevant ist die Umstellung auf elektronische Bauanträge, sobald die zuständige Bauaufsichtsbehörde den digitalen Zugang eröffnet hat. Die Übergangsfrist für eine Einreichung in Papierform endete am 30. September 2026.
Ab dem 1. Januar 2027 kommen weitere Änderungen hinzu. Das bisherige Bauanzeigeverfahren wird durch das Genehmigungsfreistellungsverfahren ersetzt. Außerdem wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auf alle Bauvorhaben mit Ausnahme von Sonderbauten ausgeweitet.
Für bestimmte Verfahren sieht das neue Recht eine Genehmigungsfiktion vor. Sie kann greifen, wenn nach Vorlage vollständiger Bauunterlagen innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung getroffen wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine automatische Genehmigung für jedes Vorhaben folgt daraus nicht.
Die Änderungen erfordern Anpassungen bei Abläufen, Zuständigkeiten, Software und Fristenkontrolle der Bauverwaltung. Für Antragsteller und Planungsbüros gewinnt zudem die vollständige und korrekte digitale Zusammenstellung der Unterlagen an Bedeutung.
Behördennummer 115 mit Vollauskunft für Velten
Die Stadt Velten wird in der offiziellen Übersicht des Landes seit September 2026 als Kommune mit Vollauskunft der Behördennummer 115 geführt. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können dort neben Zuständigkeiten und Kontaktdaten auch inhaltliche Informationen zu Verwaltungsleistungen, erforderlichen Unterlagen, Abläufen und Online-Angeboten erhalten.
Damit steht für Fragen zu Verwaltungsleistungen ein landesweit einheitlicher Zugang zur Verfügung. Die Vollauskunft ergänzt die bestehenden Informationswege der Stadtverwaltung und setzt voraus, dass die hinterlegten Angaben aktuell und vollständig sind.
Denkmalpflegepreis für Museumsstandort
Die Stiftung Museumsstandort Velten erhielt am 10. September 2026 den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis. Ausgezeichnet wurde die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung der früheren Kachelofenfabrik A. Schmidt, Lehmann zum Standort der Ofen- und Keramikmuseen Velten.
Der Preis ist mit 4.000 Euro dotiert. Die Auszeichnung würdigt das Veltener Projekt als beispielhaftes Engagement in der Denkmalpflege und erhöht seine öffentliche Sichtbarkeit. Sie stellt jedoch keine neue Förderbewilligung für die weiteren Kosten des Museumsstandorts dar.