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CDU Stadtverband Velten – Familie, Bildung & Soziales
Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 den Weg für das Schuldnerberatungsdienstegesetz freigemacht. Die Regelung soll den Zugang zu unabhängiger Beratung bei finanziellen Problemen sichern und erlaubt unter bestimmten Bedingungen begrenzte Entgelte. Für Velten ebenfalls von Bedeutung sind aktuelle Forderungen der Länder nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an Bildungs-, Verkehrs- und Klimaschutzaufgaben.

Gesetz zur Schuldnerberatung beschlossen

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 25. September 2026 dem Vermittlungsvorschlag zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren nach der zunächst ausstehenden Zustimmung der Länderkammer abgeschlossen. Für den Kompromiss votierten die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD.

Das Gesetz setzt Vorgaben der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht um. Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sollen Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsstellen erhalten. Beratungsstellen dürfen künftig Entgelte verlangen, müssen dabei aber bestimmte Grenzen einhalten: Die Kosten dürfen keine unangemessene Belastung darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen. Außerdem müssen Ratsuchende vor Beginn der Beratung über die voraussichtlichen Kosten informiert werden.

Die Neuregelung kann auch für die kommunale Ebene relevant werden. Länder und Kommunen tragen in der Praxis wesentlich zur Finanzierung von Schuldnerberatungsangeboten bei. Ein flächendeckender Ausbau oder eine Absicherung bestehender Strukturen kann deshalb organisatorische und finanzielle Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge stellen. Für Bürgerinnen und Bürger in Velten schafft das Gesetz einen einheitlicheren rechtlichen Rahmen für den Zugang zu unabhängiger Unterstützung bei Überschuldung.

Politisch umstritten war insbesondere die Frage, ob Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos angeboten werden muss. Der nun beschlossene Vermittlungskompromiss lässt begrenzte Entgelte zu, verbindet dies aber mit Vorgaben zum Schutz der Ratsuchenden.

Bundeshaushalt 2027 mit Folgen für Länder und Kommunen

Am 14. Oktober 2026 wurde die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Bundeshaushalts 2027 und zum Finanzplan bis 2030 veröffentlicht. Die Länder verlangen unter anderem eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der frühkindlichen Bildung. Außerdem fordern sie einen Ausgleich für gestiegene Aufwendungen im Schienenpersonennahverkehr.

Die Bundesregierung verweist demgegenüber auf bereits bestehende Unterstützungsleistungen und die angespannte Haushaltslage. Die unterschiedlichen Positionen sind für Kommunen wie Velten relevant, weil die Finanzierung von Kindertagesbetreuung und öffentlichem Verkehr über mehrere staatliche Ebenen organisiert wird. Eine stärkere Bundesbeteiligung könnte Länder und Gemeinden bei Betrieb, Ausbau und Qualitätsentwicklung von Kitas entlasten. Bei den Nahverkehrskosten geht es um die finanziellen Rahmenbedingungen für Angebote in Brandenburg.

Ebenfalls am 14. Oktober 2026 wurde die Stellungnahme des Bundesrates zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 dokumentiert. Die Länderkammer kritisiert darin unter anderem die geplante teilweise Zuordnung von Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel zum Bundeshaushalt anstelle des Klima- und Transformationsfonds. Die Bundesregierung hält an ihren Konsolidierungsmaßnahmen fest. Die Finanzierungsentscheidungen können damit auch die Spielräume für kommunale Energie-, Wärme- und Klimaanpassungsprojekte beeinflussen.