Zum Inhalt
CDU Stadtverband Velten – Haushalt, Wirtschaft & Finanzen
Die Beratungen über Brandenburgs Doppelhaushalt 2027/2028 und eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs sind in die Fachausschüsse gelangt. Für Velten besonders relevant sind geplante Änderungen bei den allgemeinen und investiven Zuweisungen an Städte und Gemeinden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem mehr investive Schlüsselzuweisungen und eine neue Unterstützung für finanzschwache Kommunen vor.

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Brandenburger Landtags hat den Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 am 1. Oktober 2026 erstmals nach Einzelplänen beraten. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Einzelpläne 12 und 20. Parallel wird das Haushaltsbegleitgesetz beraten, das auch Änderungen am kommunalen Finanzausgleich vorsieht.

Nach dem Gesetzentwurf soll ab dem 1. Januar 2027 ein neuer Verteilungsmechanismus für finanzschwächere Gemeinden eingeführt werden. Eine Vorwegschlüsselzuweisung soll Kommunen auf mindestens 75 Prozent der landesdurchschnittlichen Steuerkraft heranführen. Damit würde die Verteilung der Landesmittel stärker auf Unterschiede bei der kommunalen Finanzkraft reagieren.

Auch die investiven Schlüsselzuweisungen sollen steigen. Vorgesehen ist eine Anhebung ihres Anteils von derzeit 6,5 auf 7 Prozent. Für Städte und Gemeinden kann dies zusätzliche Spielräume bei der Finanzierung von Investitionen schaffen, etwa bei kommunaler Infrastruktur. Der Entwurf enthält außerdem eine Übergangsregelung, mit der die reformierte Grundsteuer schrittweise in die Berechnung der kommunalen Steuerkraft einbezogen werden soll.

Gleichzeitig ist ein jährlicher Vorwegabzug von 157,6301 Millionen Euro aus der kommunalen Verbundmasse für die Ausgleichsjahre 2027 bis 2029 vorgesehen. Weitere Vorwegabzüge betreffen unter anderem die Ganztagsbetreuung und die Gewalthilfe. Das jährliche Volumen des Ausgleichsfonds soll bei 40 Millionen Euro bleiben. Für die Ausgleichsjahre 2027 und 2028 ist zudem eine Erweiterung um Unterstützungen im Rettungsdienst vorgesehen.

Für Velten ist die Reform vor allem deshalb bedeutsam, weil sie die allgemeinen Einnahmen und die Finanzierung kommunaler Investitionen ab dem Haushaltsjahr 2027 beeinflussen kann. Die konkreten Zuweisungen an einzelne Kommunen ergeben sich aus der weiteren Ausgestaltung und Anwendung der neuen Verteilungsregeln.

Als nächster wichtiger Termin ist eine öffentliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. Oktober 2026 angesetzt. Im weiteren Verfahren werden Änderungsanträge und Beschlussempfehlungen zum Haushalt sowie zum Finanzausgleich erwartet.