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Redaktionelle Grafik zur Anbindung Veltens an die Vollauskunft der Behördennummer 115 mit Symbolen für Verwaltung, Brandschutz und kommunale Finanzen.
Velten ist an die Vollauskunft der Behördennummer 115 angebunden; zugleich stehen Förderfragen im Brand- und Katastrophenschutz sowie kommunale Finanzzuweisungen im Fokus.
Velten ist seit September 2026 an die Vollbeauskunftung der Behördennummer 115 angebunden. Bürgerinnen und Bürger können dort neben Zuständigkeiten auch Informationen zu Verwaltungsleistungen, benötigten Unterlagen und Abläufen erhalten. Zusätzlich stehen aktuelle Fördermöglichkeiten für den Brand- und Katastrophenschutz sowie neue Eckdaten zum geplanten Landeshaushalt 2027/2028 im Fokus.

Behördennummer 115 in Velten freigeschaltet

Das Land Brandenburg führt Velten in seiner aktuellen Übersicht als Kommune, die seit September 2026 an die Vollbeauskunftung der Behördennummer 115 angeschlossen ist. Die zentrale Telefonnummer soll Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Verwaltung unterstützen.

Über die reine Weitergabe von Zuständigkeiten und Kontaktdaten hinaus können nach Angaben des Landes auch Informationen zu Verwaltungsleistungen, erforderlichen Unterlagen und Verfahrensabläufen abgerufen werden. Damit ergänzt die 115 die bestehenden Online- und Kontaktangebote der Stadt.

Für Herbst 2026 ist eine technische Weiterentwicklung des Angebots vorgesehen. Dazu gehören unter anderem ein Ticketsystem und eine verbesserte Anbindung von Telefonaten.

Förderanträge für Feuerwehr und Brandschutz möglich

Die seit Januar 2026 geltende Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie des Innenministeriums eröffnet kommunalen Aufgabenträgern und Trägern des örtlichen Brandschutzes verschiedene Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden können unter anderem technische Ausstattungen, Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, Jugendfeuerwehren, Brandschutzerziehung und bestimmte Digitalisierungsprojekte.

Für mehrere Förderbereiche können Anträge vom 1. September bis zum 30. November für das jeweils kommende Haushaltsjahr eingereicht werden. Das aktuelle Antragsfenster endet damit am 30. November 2026.

Je nach Fördergegenstand sind Zuschüsse von bis zu 50 oder 70 Prozent möglich. Bei bestimmten finanzschwachen kommunalen Vorhaben kann der Fördersatz bis zu 80 Prozent erreichen. Für einzelne Maßnahmen, insbesondere bei Fahrzeugen und bestimmter Ausstattung, gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Landeshaushalt sieht höhere kommunale Zuweisungen vor

Im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 sind nach Angaben des Finanzministeriums kommunale Finanzausgleichszuweisungen von rund 2,9 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Für 2026 werden zum Vergleich rund 2,652 Milliarden Euro genannt. Zusätzlich sollen jährlich mindestens 160 Millionen Euro an zinsverbilligten Krediten über die Investitionsbank des Landes Brandenburg bereitgestellt werden.

Die Angaben beziehen sich auf die kommunale Ebene insgesamt. Für Städte wie Velten hängt die konkrete finanzielle Wirkung von den endgültigen gesetzlichen Regelungen und den Verteilungsparametern ab.

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags soll sich am 24. September 2026 in einer Sondersitzung unter anderem mit dem weiteren Ablauf der Beratungen zur zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes befassen.