Konkretes Budget für kommunale Investitionen
Das Land Brandenburg hat die kommunale Umsetzung des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ in aktualisierten Informationen präzisiert. Für Velten weist die kommunale Aufstellung ein Budget von 3.443.010 Euro aus. Brandenburg erhält aus dem Bundes-Sondervermögen insgesamt rund 2,9992 Milliarden Euro; etwa 1,49952 Milliarden Euro davon sind nach den landesrechtlichen Vorgaben für Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen.
Die Stadt kann über die Verwendung ihres Anteils grundsätzlich eigenständig entscheiden, muss dabei aber die Vorgaben des Bundes- und Landesrechts einhalten. Das Mittelabruf- und Auszahlungsverfahren für den kommunalen Anteil übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Welche Vorhaben berücksichtigt werden können
Förderfähig beziehungsweise grundsätzlich prüffähig sind unter anderem kommunale Bau- und Infrastrukturprojekte sowie nachhaltige Verbesserungen an kommunalen Vermögensgegenständen. Auch bestimmte Ausstattungs- und Ausrüstungsbeschaffungen, digitale Verfahren und dauerhafte digitale Nutzungsrechte können berücksichtigt werden.
Darüber hinaus können notwendige Planungen, Gutachten und weitere begleitende Leistungen einbezogen werden, sofern sie mit einer förderfähigen Investition zusammenhängen. Reine laufende Unterhaltung, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Personalaufwand gehören grundsätzlich nicht zu den förderfähigen Investitionen. Bei Ersatzbeschaffungen kommt es darauf an, ob damit tatsächlich eine investive Verbesserung erreicht wird.
Fristen für Planung und Umsetzung
Für die Stadt gelten mehrere zeitliche Vorgaben. Mindestens die Hälfte des kommunalen Budgets soll bis zum 31. Dezember 2029 verausgabt sein. Investitionsmaßnahmen müssen grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember 2036 bei der zuständigen Stelle beziehungsweise der Investitionsbank des Landes Brandenburg benannt werden.
Der Abschluss und die vollständige Abnahme der Maßnahmen müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2042 erfolgen. Mittelabrufe sind bedarfsbezogen und grundsätzlich quartalsweise vorgesehen. Der nächste reguläre Quartalsstichtag ist der 31. Dezember 2026.
Die Verwendung der Mittel kann nachträglich geprüft werden. Nach den veröffentlichten Umsetzungshinweisen sollen mindestens fünf Prozent der abgeschlossenen Maßnahmen stichprobenartig kontrolliert werden. Nicht rechtzeitig eingesetzte Budgetanteile können nach den gesetzlichen Vorgaben umgeschichtet werden.